Ausbildung zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger
In dem folgenden Text werden zur besseren Lesbarkeit bei den Berufs- und Funktionsbezeichnungen keine Paarformeln, sondern jeweils nur männliche Formen verwendet. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird dadurch nicht angetastet.
- Beamte des gehobenen Justizdienstes
Berufsbild
Im Dienste der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz stehen über 8.500 Mitarbeiter. Sie schützen die Rechte der Bürger und gewährleisten dadurch Freiheit, innere Sicherheit und sozialen Frieden.
Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes, die als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahrnehmen.
Als selbstständiges Organ der Rechtspflege entscheiden Rechtspfleger grundsätzlich sachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Sie sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Die Stellung der Rechtspfleger ist insofern mit der der Richter vergleichbar. Die sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Beamten des gehobenen Dienstes.
Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ehemals richterliche Tätigkeiten.
Rechtspfleger sind u. a. in folgenden Aufgabengebieten tätig:
- Grundbuchsachen (z. B. Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer),
- Familien- und Betreuungssachen (z. B. Verpflichtung und Kontrolle von Betreuern, Vormündern und Pflegern),
- Nachlasssachen (z. B. Erteilung von Erbscheinen, Testamentseröffnungen),
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
- Insolvenzverfahren,
- Registersachen (z. B. Entscheidung über Anträge auf Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister),
- Strafsachen (z. B. Vollstreckung von Freiheitsstrafen) und
- Rechtsantrags- und Beratungshilfestelle (z. B. Aufnahme von Anträgen und Schriftsätzen von Rechtsuchenden).
Außerdem können die Beamten des gehobenen Dienstes auch im Bereich des Justizmanagements (z. B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft) und als Lehrkräfte bei der Nachwuchsausbildung eingesetzt werden.
