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Rechtsreferendare


Juristischer Vorbereitungsdienst
im Bezirk des Pfälz. OLG Zweibrücken
Allgemeines  Bewerbung  Ausbildung  Finanzielle Leistungen
juris  Krankenversicherung Ausland  Beendigung  Downloads

Allgemeines

Der juristische Vorbereitungsdienst wird in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet (§ 6 Abs. 2 Satz 1 JAG). Der Vorbereitungsdienst wird grundsätzlich von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts geleitet, in dessen Bezirk die Ausbildung stattfindet.

Während des juristischen Vorbereitungsdienstes besteht die Pflicht, sich mit vollem Einsatz der Arbeitskraft der Ausbildung zu widmen. Insbesondere besteht die Pflicht zur Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen. Bei einem unentschuldigten Fernbleiben vom Dienst verlieren Rechtsreferendare insoweit ihre Unterhaltsbeihilfe (§ 4 Abs. 1 der LVO über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare). Darüber hinaus können disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, § 6 Abs. 4 Satz 3 JAG i.V.m. dem Landesdisziplinargesetz (LDG).

Rechtsreferendare dürfen mit Genehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nebentätigkeiten ausüben, § 6 Abs. 4 Satz 2 JAG i.V.m. § 73 Abs. 1 bis 3 Landesbeamtengesetz (LBG) und der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO). Für den Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit ist der eigens aufgelegte Vordruck zu verwenden, der im Download-Bereich zur Verfügung steht. Die Nebentätigkeit darf nicht im Widerspruch zu den dienstlichen Interessen stehen; über die Genehmigung des zeitlichen Umfangs ist im Einzelfall zu entscheiden. Die aus Nebentätigkeiten erzielten Entgelte werden auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, soweit sie das Eineinhalbfache der Unterhaltsbeihilfe übersteigen.

Service

Justizfachwirt - Beamte des mittleren Justizdienstes

Diplom-Rechtspfleger (FH) - Beamte des gehobenen Justizdienstes

Rechtsreferendare

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über einige wichtige Themen. Wenn Sie als Referendar im Bezirk des Pfälzischen Oberlandes- gerichts Zweibrücken eingestellt sind, beachten Sie bitte auf jeden Fall die detaillierten Ausführungen anlässlich der Zuweisungen zu den einzelnen Ausbildungsstationen.

Ansprechpartnerin:
Cornelia Goldammer
Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken

Sie haben Fragen? Gerne beantworte ich diese persönlich. Rufen Sie mich an.

Telefon: 06332 805-317

oder per E-Mail


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der Ausbildung und Prüfung im juristischen Vorbereitungsdienst, einschließlich der Änderung der JAPO durch die Landesverordnung vom 23.07.2010, finden Sie auf der Internetseite des Landesprüfungsamtes Rheinland-Pfalz


Download

Merkblatt zur Nebentätigkeit
(DOC - 70 kB)

Genehmigung Nebentätigkeiten
(DOC - 48 kB)


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