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Gerichtsinterne Mediation


bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken

"Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung"
(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2007)

Mediation

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken bietet seit Beginn des Jahres 2009 die gerichtsinterne Mediation als weitere Möglichkeit zur Konfliktlösung an. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung eines Mediationsrichters versuchen, ihren Streit einvernehmlich zu beenden.



Voraussetzungen

Das Verfahren muss beim Pfälzischen Oberlandesgericht anhängig sein und sich für eine einvernehmliche Streitbeilegung eignen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zwischen den Beteiligten Dauerbeziehungen bestehen, wenn eine schnellstmögliche Klärung der Rechtsbeziehungen angestrebt wird oder es sich um einen stark emotionalisierten Konflikt handelt.

Das Mediationsverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn die Parteien oder Beteiligten damit einverstanden sind. Es kann auf Wunsch jedes Einzelnen jederzeit abgebrochen werden.



Verfahren

Das gerichtsinterne Mediationsverfahren ist nichtöffentlich. Es soll möglichst in einem Termin durchgeführt werden. Gelingt es in angemessenem Zeitrahmen nicht, den Konflikt aufzuarbeiten, wird das gerichtliche Verfahren vor dem zuständigen Senat fortgesetzt. In geeigneten Fällen kann auch eine außergerichtliche Mediation in Erwägung gezogen werden.



Rechtliche Beratung

Der Mediationsrichter erteilt keine rechtliche Beratung. Die gerichtsinterne Mediation ersetzt nicht eine etwa notwendige juristische Beratung durch Rechtsanwälte.



Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zur gerichtsinternen Mediation

Informationen für Verfahrensbevollmächtigte

Informationen für Verfahrensbeteiligte