Justizvollzug

Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers besuchte heute im Rahmen seiner Sommertour gemeinsam mit Journalisten die Justizvollzugsanstalt Rohrbach in Wöllstein.

„Es war mir ein besonderes Anliegen, heute einen Blick hinter sonst verschlossene Türen zu ermöglichen. Das Thema Strafvollzug ist für viele ein Tabu. Meinungsäußerungen schwanken mitunter zwischen Forderungen nach einem ‚härteren‘ Vollzug und Vorstellungen, die sich mit der Realität nur bedingt decken. Durch den Pressetermin in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, besser informiert zu sein. Wir haben heute verdeutlicht, wie ein moderner, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entsprechender und humaner Behandlungsvollzug in Rheinland-Pfalz konkret praktiziert wird. Ich verspreche mir davon mehr Transparenz hinsichtlich der guten Arbeit des Personals, aber auch der Situation inhaftierter Menschen“, erklärte Robbers.

Wie es sich anfühlt, in einer fremden Umgebung nicht mehr selbstbestimmt und frei agieren zu können, konnten die den Minister begleitenden Journalistinnen und Journalisten heute miterleben. „Welch hohes Gut das Recht auf Freiheit tatsächlich bedeutet, weiß wohl nur der, dem es schon einmal entzogen wurde. Ansatzweise wollten wir diese Erfahrung heute vermitteln“, so Robbers.

Was es heißt, nicht mehr über Kommen und Gehen frei zu entscheiden, den eigenen Tagesablauf nicht mehr bestimmen zu können, bei Arbeit und Gestaltung der Freizeit weitgehenden Beschränkungen zu unterliegen, wurde heute deutlich. Umgekehrt wurde auch die schwierige und anspruchsvolle Aufgabe des im Strafvollzug tätigen Personals erkennbar. „Es gehört zum Selbstverständnis des rheinland-pfälzischen Vollzuges, die Zeit der Inhaftierung so zu gestalten, dass eine bestmögliche Vorbereitung auf die Zeit danach erfolgt. Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist das gesetzliche Ziel des Strafvollzuges. Eine gelungene Integration in die Gesellschaft ist zugleich der beste Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten“, erläuterte Anstaltsleiter Norbert Henke.

Die Justizvollzugsanstalt Rohrbach leistet hierzu auf der Grundlage eines modernen und zeitgemäßen Landesgesetzes einen wesentlichen Beitrag: In der Strafhaft liegt für jeden Einzelfall bereits nach wenigen Wochen eine abgeschlossene Diagnose vor. Auf deren Grundlage wird eine individuelle und bedarfsorientierte Gestaltung der Haftzeit ermöglicht. Persönliche Stärken der Gefangenen können gefördert, vorhandene Schwächen bedarfsorientiert ausgeglichen werden. Behandlung erfolgt dort, wo Bedarf besteht. Vorrangig ist dabei immer das Ziel einer Zukunft ohne Straftaten.

 

Weitere Informationen zur JVA Rohrbach finden  Sie unter  http://www.mjv.rlp.de/Justizvollzug/JVA-Rohrbach/.

 

Information:

 

Vollstreckungszuständigkeit der JVA Rohrbach
geschlossener Vollzug Männer:

Freiheitstrafe Freiheitsstrafen bis  3 Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach und Mainz

U.-Haft aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz

 

geschlossener Vollzug Frauen:

Freiheitstrafe Freiheitsstrafen bis 4 Jahre an Gefangenen mit Wohnort in dem Landgerichtsbezirk Koblenz, Bad Kreuznach und Mainz

U.-Haft aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal und Mainz

 

offener Vollzug Männer:

Freiheitstrafe Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz

 

offener Vollzug Frauen:

Freiheitstrafe Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken  Bad Kreuznach und Mainz

 

 

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