Besuch von Arrestanten in der Jugendarrestanstalt Worms
Bei gegebenem Anlass können Besuche von Arrestanten in der Anstalt zugelassen werden.
Vereinbarte Besuche können Sie freitags in der Zeit zwischen 13:45 Uhr und 15.45 Uhr durchführen.
Die Besuchsdauer beträgt 15 Minuten.
Die Besuche werden von Bediensteten der Anstalt beaufsichtigt.
Zum Besuch können grundsätzlich nur Familienangehörige, Ehegatten, Freundin oder Freund zugelassen werden, wenn keine besonderen Ausschließungsgründe vorliegen.
Besucher können während des Besuches einen angemessenen Geldbetrag für die Arrestanten einzahlen sowie Wäsche zum Wechseln mitbringen bzw. herausnehmen.
Rechtsanwälte, Polizeibedienstete, Bewährungshelfer sowie Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe und sonstige carritative Verbände oder öffentliche Stellen werden nach vorheriger Anmeldung zu den allgemeinen Dienststunden zugelassen.
Alle Besucher müssen sich mittels Ausweis/Dienstausweis ausweisen.
