Geldeinzahlungen für Arrestanten
Die Leihgebühr (Pfand) für ein Radio beträgt 10,00 €.
Es wird erwartet, dass die Arrestanten zum Arrestantritt einen angemessenen Geldbetrag mit sich führen. Damit zumindest die Kosten der Heimfahrt begleichen zu können, soweit die Arrestanten nicht abgeholt werden können.
Wenn Sie im Einzelfall Geld an einen Arrestanten überweisen möchten, kann dies derzeit nur im Wege einer gebührenpflichtigen Postanweisung erfolgen; eine Übersendung von Geldscheinen im normalen Brief kann aus Gründen mangelnder Haftung nicht empfohlen werden.
