Besuch von Gefangenen in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt
Strafgefangene
| Dienstag | 11.30 bis 20.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.30 bis 16.45 Uhr |
| Freitag |
10.00 bis 13.30 Uhr 14.30 bis 16.45 Uhr |
| zweiter Samstag und Sonntag im Monat | 09.15 bis 17.45 Uhr |
Untersuchungsgefangene
| Montag | 13.30 - 19.30 Uhr |
| Donnerstag | 09.30 - 16.45 Uhr |
Besuchsabwicklung
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Ohne besondere Genehmigung kann jeder Gefangene monatlich bis zu vier Mal Besuch empfangen. Jeder Besuch soll der Anstalt vorzeitig mitgeteilt und angemeldet werden (Tel. 06235/499-1109).
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Damit der Besuch pünktlich und in voller Länge stattfinden kann, finden Sie sich bitte 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin an der Außenpforte ein. Sie dürfen keinerlei Gegenstände, insbesondere keine Schriftstücke, Zigaretten, Taschen, Handy's, Geldbörsen usw. mit in die Anstalt einbringen. Gegebenenfalls sind diese in einem der von der Anstalt zur Verfügung gestellten Schließfach zu deponieren.
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Es ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzubringen. Die Besucher von Untersuchungsgefangenen brauchen darüber hinaus eine Besuchserlaubnis, die der zuständige Richter oder Staatsanwalt erteilt.
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Während des Besuches darf nichts übergeben werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch die Besuchsbeamten pro Besuch Zigaretten, Tabak, Süßwaren sowie Kaltgetränke bis zu einer Höhe von max. 6,00 Euro aus den Automaten im Besuchsraum ziehen zu lassen. Das hierfür erforderliche Münzgeld bitten wir abgezählt bereitzuhalten.
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Ein gleichzeitiger Besuch von mehr als drei Personen bei einem Gefangenen oder ein Besuch bei mehreren Personen zugleich wird in der Regel nicht zugelassen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen. Die Gespräche sind in aller Regel in deutscher Sprache zu führen.
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Vor jedem Besuch findet eine Personenkontrolle mit Hilfe eines Detektorrahmens, einer Handsonde und durch Abtasten statt. Diese Kontrolle ist unabdingbar.
Rechtsanwaltsbesuche
Sofern Sie nicht schon unter Vorlage einer Vollmacht bzw. einer gerichtlichen Bestellung angezeigt haben, dass Sie Verteidiger des Gefangenen sind, benötigen Sie bei Untersuchungsgefangenen eine schriftliche Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft. Diese benötigen Sie in jedem Falle auch für Dolmetscher und Kanzleikräfte.
Besuche sind während der üblichen Geschäftszeiten möglich. Um vorherige Vereinbarung des Besuchstermins (Tel. 06235/499-1107 oder 1106) wird gebeten.
