Brief- und Telefonkontakt
Briefe von und an Untersuchungsgefangene unterliegen der Briefkontrolle durch das zuständige Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft, wodurch sich die Postlaufzeiten verlängern.
Strafgefangene haben die Möglichkeit, über die in jeder Wohngruppe angebrachten Telefonapparate Telefongespräche zu führen; Telefonate mit Strafgefangenen in die Anstalt sind aus organisatorischen Gründen grundsätzlich leider nicht möglich.
Die Möglichkeiten zum telefonischen Kontakt mit Untersuchungsgefangenen sind grundsätzlich nicht gegeben.
Strafgefangene haben die Möglichkeit, über die in jeder Wohngruppe angebrachten Telefonapparate Telefongespräche zu führen; Telefonate mit Strafgefangenen in die Anstalt sind aus organisatorischen Gründen grundsätzlich leider nicht möglich.
Die Möglichkeiten zum telefonischen Kontakt mit Untersuchungsgefangenen sind grundsätzlich nicht gegeben.
