Vollstreckungszuständigkeit
Untersuchungshaft:
- Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Mainz, Zweibrücken und Koblenz unter 21 Jahren.
Jugendstrafe:
-
zu Jugendstrafe Verurteilte
-
Verurteilte, die mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe zu verbüßen haben, bei der Beendigung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sind und sich für den Jugendstrafvollzug eignen aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Mainz, Zweibrücken.
