Besuch von Gefangenen in der Jugendstrafanstalt Wittlich
- Der Gefangene kann pro Monat bis zu 4 Stunden Besuch erhalten. Die Besuche finden an bestimmten Werktagen und einmal im Monat an einem Samstag zu festgesetzten Zeiten statt.
An Sonn- und Feiertagen findet kein Besuch statt. - Besuchstermine müssen vorher telefonisch vereinbart werden. Dieses kann montags bis donnerstags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr unter der Rufnummer 06571/996-1527 erfolgen.
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Die Dauer eines einzelnen Besuches kann werktags eine oder zwei Stunden betragen. An dem Samstag ist grundsätzlich nur eine Stunde Besuch möglich.
- Der Gefangene kann maximal von bis zu drei Besuchern gleichzeitig besucht werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen die Anstalt zum Besuch betreten.
- Der Besucher muss sich grundsätzlich durch einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen.
Ausländer, die weder einen Pass besitzen noch in zumutbarer Weise erlangen können, genügen der Ausweispflicht mit der Vorlage einer Bescheinigung von der zuständigen Behörde über einen Aufenthaltstitel oder die Aussetzung der Abschiebung, wenn diese mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehen und als Ausweisersatz bezeichnet ist. - Beim Besuch von Untersuchungsgefangenen bedarf es zusätzlich noch für jede Person einer Besuchserlaubnis durch den Richter oder Staatsanwalt.
- Damit der Besuch pünktlich und in voller Länge stattfinden kann, sollten sich die Besucher ca. 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin an der Außenpforte einfinden. Es dürfen keinerlei Gegenstände, insbesondere keine Schriftstücke, Zigaretten, Taschen, Handys usw. in die Anstalt eingebracht werden, auch keine Wickeltaschen und Kleinkinderspielzeuge, da diese vorhanden sind. Den Besuchern ist lediglich gestattet pro Besuchsstunde 5 Euro in Münzen einzubringen um Süßigkeiten und Getränke aus den im Besuchsraum aufgestellten Automaten zu ziehen und während des Besuches zu konsumieren bzw. an den Gefangenen zu übergeben.
- Vor jedem Besuch findet, ähnlich wie an einem Flughafen, eine Personenkontrolle mit Hilfe eines Detektorrahmens, einer Handsonde und durch Abtasten statt. Diese Kontrolle ist unabdingbar.
- Besuche durch Rechtsanwälte
Sofern nicht schon unter Vorlage einer Vollmacht oder einer Bestellungsanordnung des Gerichts angezeigt wurde, dass der Rechtsanwalt Verteidiger des Gefangenen ist, wird bei Untersuchungsgefangenen eine schriftliche Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft benötigt. Diese ist auch in jedem Fall für Dolmetscher und Kanzleikräfte erforderlich.
Besuchszeiten für Rechtsanwälte sind:
Montag-Freitag 08.00 Uhr - 17.00 Uhr (außer Feiertage)
Es empfiehlt sich, Besuche vorab bei der Außenpforte unter der Rufnummer 06571/996-1527
anzumelden.
