Pakete und Gegenstände
- Wäschepakete für Untersuchungsgefangene
Soweit private Kleidung und Wäsche zugelassen sind, können Wäschepakete für den Gefangenen
während der üblichen Geschäfts- und Besuchszeiten an der Außenpforte abgegeben werden.
- Wäschepakete für Strafgefangene
Wäschepakete können nur nach entsprechender Genehmigung im jeweiligen Einzelfall während der
üblichen Geschäfts- und Besuchszeiten an der Außenpforte abgegeben werden.
- Sonstige Pakete
Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist den Gefangenen nicht gestattet.