Ehrenamtliche Vollzugshelfer
In der Jugendstrafanstalt Wittlich werden zur Unterstützung der Bemühungen um die Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft und deren Betreuung während der Haftzeit. ehrenamtliche Vollzugshelfer zugelassen.
Personen,
- die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Zulassung eine Freiheits- oder Jugendstrafe oder eine mit Freiheitsentzug verbundene Maßregel der Besserung und Sicherung verbüßt haben,
- die unter Bewährung stehen
- gegen die ein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist,
dürfen nicht als Vollzugshelfer zugelassen werden. Das Ministerium der Justiz kann Ausnahmen zulassen.
Schwerpunkt der Arbeit der ehrenamtlichen Vollzugshelfer ist die Durchführung von Gruppenarbeit und Betreuung einzelner Gefangener. Auch die Mitwirkung im Rahmen der Freizeitgestaltung ist möglich. Nähere Auskünfte erteilt der Leiter der Verwaltungsabteilung Personal (Tel.: 06571/996 1503)
Eine Broschüre für ehrenamtliche Vollzugshelfer sowie weitere Broschüren stellen wir Ihnen hier zum kostenlosen download zur Verfügung. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit fast alle Informationsbroschüren gegen Rückporto zu bestellen.
