Besuche von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Diez
Besuchermerkblatt als PDF-Datei
1. |
EinleitungBesuchskontakte sind ein wesentlicher Bestandteil der Wiedereingliederung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten. Die Terminvereinbarung und der Besuchsablauf sollen im Interesse aller Beteiligten geordnet und störungsfrei erfolgen, Konflikte sollen vermieden werden. Die folgenden wichtigsten Hinweise und Regelungen zum Besuch sollen hierzu beitragen. |
2. |
Besuchsarten |
2.1 |
Regelbesuch
Regelbesuch (nur Strafgefangene und Sicherungsverwahrte) Der monatliche Regelbesuch findet in zwei Formen, nämlich an Tischen mit offener Tischordnung und Tischen mit Trennvorrichtung statt. Über die Besuchsform entscheiden die Vollzugsabteilungsleiter vor dem Besuch im Einzelfall. Zu diesem Zweck haben die Gefangenen/Sicherungsverwahrten bereits die notwendigen Daten der Personen angegeben, von denen sie Besuch erhalten haben bzw. voraussichtlich erhalten werden. Es handelt sich um Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Art der Beziehung (z.B. Verwandtschaftsgrad) sowie die Telefonnummer, die insbesondere für evtl. Rückfragen zur Besuchsterminierung wichtig ist. Es handelt sich somit im Wesentlichen um die Daten, die ohnehin vor dem Besuch an der Pforte abgefragt und registriert werden. |
2.2 |
Langzeitbesuch
Für Ehepartner, Ehepartner mit gemeinsamen Kindern, Lebenspartner mit gemeinsamen Kindern und - im Einzelfall - langjährigen Lebenspartnern wird ein Langzeitbesuch angeboten. |
2.3 |
Trennscheibenbesuch
Darüber hinaus gibt es im Einzelfall aus Sicherheitsgründen den Trennscheibenbesuch. |
3. |
BesuchzeitenBesuche an offener Tischordnung und Besuche an Tischen mit Trennvorrichtung werden an unterschiedlichen Tagen angeboten. Langzeitbesuche sowie Trennscheibenbesuche sind an allen Besuchstagen möglich.An Freitagen findet kein Besuch statt. An Feiertagen findet Besuch wie an Wochenenden statt. Donnerstags wird ausschließlich nachmittags in der Zeit von 14:30 Uhr bis 20:30 Uhr Besuch angeboten (Lanzeitbesuche ab 13:30 Uhr). Die Regelbesuchszeiten gelten auch für Rechtsanwalts- und Verteidigerbesuche, mit der Maßgabe, dass an allen Montagen Besuche stattfinden können. |
Besuchszeiten
Regelbesuch
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Langzeitbesuch
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Jeder Strafgefangener kann im Monat bis zu 4 Stunden, Sicherungsverwahrte bis zu 6 Stunden Besuch erhalten. Die Besuchszeit kann stundenweise (nur volle Stunden) auf mehrere Tage im Monat verteilt werden. Die maximale Besuchsdauer eines einzelnen Besuches beträgt längs-tens 4 Stunden. Hiervon können an Wochenenden und Feiertagen maximal 3 Stunden in Anspruch genommen werden. |
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Anmeldung der Besuche |
4.1 |
In der JVA Diez wird der Besuch in Form des Bestellbesuchs durchgeführt, d.h. Besuche sind vorher zu vereinbaren. Unangemeldete Besucher werden daher nicht zugelassen.
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4.2 |
Sie können Besuchstermine ausschließlich unter der Rufnummer 06432/609-553 wie folgt vereinbaren:
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4.3 |
Besuche können im laufenden Monat (jedoch nicht für den Tag des Anrufs und den Folgetag) und den kommenden Monat vereinbart werden. Hierbei sind alle Besucher namentlich anzugeben. Die Besuchsgenehmigung gilt nur für die beantragten Personen. Die Namen der Besucher werden durch den Besuchskoordinator erfasst. |
4.4 |
Die Langzeitbesuche können ausschließlich durch die Strafgefangenen / Sicherungsver-wahrten beantragt werden. |
5. |
Anzahl der Besucher
Zum Besuch werden grundsätzlich nur bis zu 3 Personen -einschließlich Kinder- zugelassen. Ausnahmen sind nur bei wichtigem Grund möglich. |
6. |
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener zu Besuch kommen. |
7. |
Verfallen von Besuchszeiten
Werden vereinbarte Besuche nicht wahrgenommen, verfallen. |
8. |
Mitteilung der Besuchsabsage
Gefangene und Sicherungsverwahrte sind gehalten, die Besuchsabsage zu melden, damit der reservierte Platz anderweitig vergeben werden kann. |
9. |
Rechtzeitiges Erscheinen der Besucher
Zur Vermeidung von Wartezeiten ist es ratsam, sich mind. 30 Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte zu melden. |
10. |
Parken
Bitte parken Sie -wie bisher- an der Werkhofpforte. Es stehen keine Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Hauptpforte zur Verfügung. Lediglich ein Behindertenparkplatz ist auf dem Bediensteten-Parkplatz in der Nähe der Schließfächer eingerichtet (nur mit Behindertenausweis). |
Sicherheitsvorschriften:
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11. |
Ausweispflicht
Bitte beachten Sie, dass ein Einlass nur unter Vorlage eines gültigen Ausweispapiers (z.B. Personalausweis, Reisepass) möglich ist. Ansonsten sind die Pfortenbediensteten verpflichtet,den Einlass zu verweigern. |
12. |
Kontrollen
Bei Betreten der Anstalt werden Sie kontrolliert (wie auf dem Flughafen). Sie werden aufgefordert, ämtliche Taschen und deren Inhalt abzulegen. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, Taschen, Handys und sonstige Gegenstände in den Schließfächern außerhalb der Anstalt zu deponieren. Der Schlüssel befindet sich im Schließfach. Hierzu müssen Sie einen Euro bereithalten, den Sie nach dem Besuch bei Rückgabe des Schlüssels wieder dem Schließfach entnehmen können. s dürfen keine Mäntel, Anoraks etc. mit in den Besucherreum genommen werden. Sie haben die Möglichkeit diese Kleidungsstücke in dem Besuchereingang in einem Schließfach zu deponieren. Bei schlechter Witterung können diese Bekleidungstücke in einem Nebenraum unter Verschluss gebracht werden. Schließfächer sind hier nicht vorhanden. Für in Verlust geratene Kleidung wird keine Haftung übernommen. |
13. |
Rauchverbot
In allen Gebäuden und Gebäudeteilen der JVA Diez besteht, gemäß dem Nichtraucherschutz-gesetz des Landes Rheinland-Pfalz, absolutes Rauchverbot. |
14. |
Mitnahme von Geld/Nutzung der Automaten
Sie dürfen bis zu 10,-- Euro in Bar (ausschließlich Münzgeld) mit in den Besuchsraum nehmen, um dort ausschließlich während des Besuches aus den im Besuchsraum aufgestellten Automaten angebotene Waren zu ziehen. Ein Geldwechsel ist nicht möglich. Waren, die im Besuchsraum erworben wurden, dürfen von den Inhaftierten nicht mit auf die Hafträume genommen werden. Gefangenen und Sicherungsverwahrten dürfen ohne Genehmigung der Anstalt keine Gegenstände übergeben werden. Auch dürfen Sie beim Besuch von Gefangenen und Sicherungsverwahrten keine Gegenstände annehmen. |
15. |
Einahlten der Regelungen
Bitte halten Sie sich an die vorgenannten Regelungen und die Anweisungen des Personals. Zuwiderhandlungen (z.B. verbotenes Einbringen von Gegenständen) können rechtliche Folgen nach sich ziehen. |
16. |
Medikamente/Herzschrittmacher
Sollten Sie aus zwingenden medizinischen Gründen auf Medikamente während des Besuchs angewiesen sein oder sollten Sie über einen Herzschrittmacher verfügen, informieren Sie bitte vor Einlass das Personal. |
17. |
Zuständigkeit für Ausnahmeregelungen
Die Besuchs- und Pfortenbediensteten dürfen keine Ausnahmen zulassen. Hierüber entscheidet auf Antrag der zuständige Vollzugsabteilungsleiter im Einzelfall vor dem Besuch. |
18. |
Videoüberwachung
Der Anstaltsbereich (außen und innen), der Besuchraum und die Trennscheibenbesuchsräume sind videoüberwacht. |
19. |
Fragen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Personal. Man wird Ihnen gerne weiterhelfen. |
