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Startseite  >  Justizvollzug  >  JVA Diez  >  Geldeinzahlung

Geldeinzahlung für Gefangene

Gelder der Strafgefangenen / Sicherungsverwahrten

Die Gelder der Inhaftierten werden wie folgt unterschieden:

Hausgeld:

Strafgefangenen und Sicherungsverwahrte, die eine zugewiesene Tätigkeit ausüben oder eine Bildungsmaßnahme absolvieren erhalten hierfür Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsbeihilfe.
Über 3/7 dieses Arbeitsentgeltes können Strafgefangene oder Sicherungsverwahrten als Hausgeld frei verfügen.

Überbrückungsgeld:

Für die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten wird ein Überbrückungsgeld festgesetzt. Die Höhe der Festsetzung richtet sich nach den Unterhaltsver-pflichtungen.
4/7 des Arbeitsentgelts bzw. der Ausbildungsbeihilfe werden dem Überbrückungsgeld gutgeschrieben, bis dieses die festgesetzte Höhe erreicht hat.
Das Überbrückungsgeld soll den notwendigen Lebensunterhalt des Inhaftierten und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten 4 Wochen nach der Entlassung sichern.
Das Überbrückungsgeld ist, mit Ausnahme von Unterhaltsansprüchen nicht pfändbar. Über dieses Geld können die Inhaftierten während der Inhaftierung grds. nicht frei verfügen.

Eigengeld:

Hierzu gehören alle von den Inhaftierten bei Strafantritt mit eingebrachten sowie alle während der Inhaftierung eingezahlten oder überwiesenen Gelder.
Ist das Überbrückungsgeld in der festgesetzten Höhe angespart, werden 4/7 des Arbeitsentgelts bzw. der Ausbildungsbeihilfe ebenfalls Eigengeld.
Das Eigengeld unterliegt der Pfändung, sobald das Überbrückungsgeld die Festgesetzte Höhe erreicht hat.
Über das Eigengeld können die Inhaftierten mit Zustimmung der Vollzugsanstalt ansonsten frei verfügen.

Taschengeld:

Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten, die ohne ihr Verschulden kein Arbeitsentgelt oder Ausbildungsbeihilfe erhalten, wird - bei Bedürftigkeit - ein Taschengeld gewährt.
Über das Taschengeld können die Inhaftierten frei verfügen.

Gelder für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte können an folgende Bankverbindung überwiesen werden:

Bank: Nassauische Sparkasse Diez
Kontonummer: 630 004 241
Bankleitzahl: 51050015

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Empfänger ist die Zahlstelle der Justizvollzugsanstalt Diez.
  • im Feld "Verwendungszweck" des Überweisungsträgers muss der Vor- und Zuname
    des Inhaftierten angegeben sein um die Einzahlung zuzuordnen.
  • achten Sie bitte auf eine lesbare Angabe des Empfänger- und Absendernamens.
    Hierdurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert und der Inhaftierte kann schneller über sein Eigengeld verfügen.
  • bei Auslandsüberweisung achten sie bitte auf die Angabe
    von BIC (NASSDE55XXX) und IBAN (DE63510500150630004241).

Bareinzahlungen (z.B. beim Besuch) sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich