Pakete
Gefangene dürfen 3 x jährlich (Weihnachten, Ostern und zu einem frei wählbaren Zeitpunkt) Pakete mit Nahrungs- und Genußmitteln empfangen.
Die Pakete müssen mit einer von der Anstalt ausgegebenen "Paketmarke" versehen werden.
Zum Inhalt und zu den Gewichtsbeschränkungen beachten Sie bitte unbedingt das entsprechende Merkblatt.
Die Pakete dürfen nur auf dem Postweg zugesandt werden.
Die Pakete müssen mit einer von der Anstalt ausgegebenen "Paketmarke" versehen werden.
Zum Inhalt und zu den Gewichtsbeschränkungen beachten Sie bitte unbedingt das entsprechende Merkblatt.
Die Pakete dürfen nur auf dem Postweg zugesandt werden.
