Pakete
Jeder Strafgefangene darf drei Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln im Kalenderjahr erhalten und zwar:
-
zu Weihnachten:
bis zu einem Höchstgewicht von 5 kg
-
zu Ostern:
bis zu einem Höchstgewicht von 3 kg -
zu einem weiteren, selbstgewählten Zeitpunkt:
bis zu einem Höchstgewicht von 3 kg
Zum Inhalt und zu den Gewichtsbeschränkungen beachten Sie bitte unbedingt das entsprechende Merkblatt.
Pakete werden jedoch nur angenommen, wenn sie mit einer von der Anstalt ausgegebenen Paketmarke versehen sind und über den Postweg - postlagernd beim Postamt Frankenthal - übersandt werden.
Ungenehmigte und übergewichtige Zusendungen werden auf Kosten des Strafgefangenen zurückgesandt.
Untersuchungsgefangenen ist der Empfang von Nahrungs- und Genussmittelpaketen nicht gestattet.
Soweit Untersuchungsgefangenen das Tragen privater Kleidung und Wäsche gestattet wurde, können für sie Wäschepakete während der üblichen Geschäfts- und Besuchszeiten an der Außenpforte abgegeben werden.
