Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Koblenz
Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Koblenz
Jede (r) Strafgefangene hat mindestens Anspruch auf 2 x eine halbe Stunde Besuch im Monat.
Jede (r) Untersuchungsgefangene hat mindestens Anspruch auf 2 x 1 Stunde Besuch im Monat.
Zu jedem Besuch können höchstens 3 Personen zugelassen werden.
Beachten Sie bitte, dass Kinder als volle Person zählen und prüfen Sie, ob Sie dem Kind die Umstände eines Besuches in der Justizvollzugsanstalt zumuten wollen.
Sie benötigen für den Besuch
Untersuchungsgefangene
- gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- Besuchserlaubnis des Richters bzw. Staatsanwalts (wenn vom Gericht angeordnet)
- Besuchstermin
(Vereinbarung unter Tel.: 0261/9530-182 von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
Besuchszeiten für Untersuchungsgefangene
|
Mo, Di, Do: |
09.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
|
Mi + Fr: |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Strafgefangene
- gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- Besuchstermin
(Vereinbarung unter Tel.: 0261/9530-182 von 8:30 bis 12:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
Besuchszeiten für Strafgefangene
|
Dienstags: |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
|
Donnerstags: |
09.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Damit der Besuch pünktlich und in voller Länge stattfinden kann, finden Sie sich bitte ca. 20 Minuten vor dem vereinbarten Termin an der Außenpforte ein. Sie dürfen keinerlei
Gegenstände, insbesondere keine Schriftstücke, Zigaretten, Taschen, Handy's usw. mit in die Justizvollzugsanstalt einbringen, ausgenommen bis zu 5,00 € Münzgeld für Zigaretten und Getränke/Süßigkeiten aus dem Automaten im Besuchsbereich. Bitte beachten Sie das Parkverbot im ausgeschilderten Sicherheitsbereich der Justizvollzugsanstalt.
Personenkontrolle
Vor jedem Besuch findet eine Personenkontrolle (ähnlich wie im Flughafen) statt. Diese Kontrolle ist leider unabdingbar.
Rechtsanwaltsbesuche
Sofern Sie nicht schon unter Vorlage einer Vollmacht/Bestellung angezeigt haben, dass Sie Verteidiger (in) der (des) Gefangene (n) sind, benötigen Sie, sofern durch das Gericht angeordnet, für den Besuch von Untersuchungsgefangenen eine schriftliche Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft. Diese benötigen Sie dann auch für Dolmetscher und Kanzleikräfte.
Wir empfehlen vorher telefonisch einen Besuchstermin unter 0261/9530-182 (8:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr) zu vereinbaren. Ansonsten kann es passieren, dass kein Besuchsraum frei ist und lange Wartezeiten entstehen.
Besuchszeiten für Rechtsanwälte:
|
Montags: |
08.00 Uhr bis 16.45 Uhr |
|
Dienstags: |
08.00 Uhr bis 16.45 Uhr |
|
Mittwochs: |
08.00 Uhr bis 16.45 Uhr |
|
Donnerstags: |
08.00 Uhr bis 17.45 Uhr |
|
Freitags: |
08.00 Uhr bis 13.15 Uhr |
Abweichungen von den genannten Zeiten sind nicht möglich, da diese mit dem Dienstschluss der Besuchs- und Pfortenbeamten abgestimmt sind.
