Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz Logo
  • Aktuelles
  • Ministerium
  • Gerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Justizvollzug
    • Überblick
    • Personal
    • Arbeit, Produktion
    • Vollstreckungsplan
    • Verz. aller JVAen (BRD)
    • JVA Diez
    • JVA Frankenthal
    • JVA Koblenz
      • Zuständigkeit
      • Wegbeschreibung
      • Besuchsregelung
      • Brief und Telefon
      • Geldeinzahlung
      • Paketempfang
      • Vollzugshelfer
      • Wissenswertes
      • Arbeit, Produktion
      • Aktuell
      • Medien
      • Verein für Gefangenenhilfe e.V.
    • JVA Ludwigshafen
    • JVA Rohrbach
    • JSA Schifferstadt
    • JVA Trier
    • JVA Wittlich
    • JSA Wittlich
    • JVA Zweibrücken
    • JAA Worms
    • JV-Schule Wittlich
    • Psychotherapeutische Ambulanzen der Justiz
  • Verbraucherschutz
  • Landesrecht
  • Rechtsprechung
  • Service
  • Sitemap
  • Onlinehilfe
  • Kontakt zum Ministerium
  • Impressum
  • Datenschutz
  • www.rlp.de
Startseite  >  Justizvollzug  >  JVA Koblenz  >  Brief und Telefon

Brief- und Telefonkontakt


Der Schriftwechsel der Untersuchungsgefangenen unterliegt - sofern vom Gericht angeordnet - der Überwachung durch das zuständige Gericht bzw. durch die zuständige Staatsanwaltschaft, wodurch sich die Postlaufzeiten geringfügig verlängern können. 

Die Gefangenen haben die Möglichkeit (sofern durch JVA bzw. Gericht/Staatsanwaltschaft genehmigt) aus der Haft heraus zu telefonieren. Hierzu muss jedoch grundsätzlich das Einverständnis des Anzurufenden vorliegen.

Die Inhaftierten sind über die Verfahrensweise informiert und müssen die Erlaubnis zum Telefonieren förmlich beantragen.

Aus organisatorischen Gründen können Gefangene keine Telefaxe erhalten.