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Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen


Unsere Insassen können pro Woche drei Stunden beaufsichtigten Besuch von bis zu 3 Personen erhalten. Besucher müssen einen gültigen Ausweis vorlegen und Taschen o.Ä. in einem verschließbaren Taschenschrank aufbewahren. Sie werden beim Einlass in die Anstalt kontrolliert. 1 kg Obst darf zum Besuch mitgebracht werden und wird vor der Aushändigung überprüft. Alternativ dürfen die Besucher eine Schachtel Zigaretten im Zigarettenautomaten der Anstalt ziehen und dem Besuchten aushändigen. Während des Besuches ist es möglich, Erfrischungsgetränke oder Kaffee zu kaufen und zu konsumieren. Das Mitbringen von Gegenständen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Anstalt zulässig.

Unbeaufsichtigte Besuche durch Verteidiger sind nur zulässig, wenn sich der Verteidiger als solcher ausgewiesen hat (durch richterlichen Beschluss oder Vollmacht des Gefangenen). Kann der Rechtsanwalt sich nicht als Verteidiger ausweisen, erfolgt der Besuch überwacht.
Besuche von ehrenamtlichen Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfern oder den Anstaltsbeiräten sind natürlich ebenfalls möglich und können nach Absprache erfolgen.

 

In unserer Anstalt ist das Rauchen nicht gestattet.