Pakete und Gegenstände
| Je ein Paket mit Nahrungs- und Genussmitteln darf zu Weihnachten (5 kg), zu Ostern (3 kg) und zu einem weiteren selbst zu bestimmenden Zeitpunkt (ebenfalls 3 kg) übersandt werden. Alkohol, Medikamente oder Rauschmittel dürfen natürlich nicht enthalten sein. Pakete mit anderen Inhalten müssen jeweils vorab genehmigt worden sein. Alle Pakete müssen mit einer sog. Paketmarke versehen sein. Zum Paketempfang gibt es entsprechende Merkblätter, die zugesandt werden können. |
