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Startseite  >  Justizvollzug  >  JVA Rohrbach  >  Besuchsregelung

Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach


Hinweis für Besucher

Besuchszeiten:

Strafgefangene Untersuchungsgefangene
Mo. von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

        und von 12.15 Uhr bis 16.00 Uhr

Mo. 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 12:15 Uhr bis 16.00 Uhr
Di.  von 12.15 Uhr bis 16.00 Uhr Di. 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 12:15 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi.  von 12.15 Uhr bis 20.00 Uhr Mi. 12.15 Uhr bis 20.00 Uhr
Do. von 12.15 Uhr bis 16.00 Uhr Do. 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 12:15 Uhr bis 16.00 Uhr
           Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sehr geehrte Besucher, wir bemühen uns die Besuchsabwicklung möglichst optimal zu gestalten. Deshalb haben wir folgende Regeln aufgestellt.

Besuche während den allgemeinen Besuchszeiten finden nur nach vorheriger Termin-vereinbarung statt. Vereinbaren Sie daher bitte nach jedem        Besuch den nächsten Besuchstermin. Das hilft Ihnen und uns.

     Fermündliche Termine  (Tel.: 06703 306 798) können zu folgenden Zeiten vereinbart werden:

  • Montag:                10:00 - 15:00 Uhr
  • Dienstag:             10:00 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch               12:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag         10:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag                  10:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb der vorgegebenen Zeiten ist keine Vergabe von Besuchszeiten möglich!

Halten Sie bitte die vereinbarten Termine ein und kommen Sie bitte ca. 15 Minuten vor dem Besuchstermin. Sollte eine Verhinderung eingetreten          sein, sollten Sie das mitteilen, damit wir den Betroffenen informieren und den Termin anderweitig vergeben können.

Ohne Ausweispapiere und der Besuchserlaubnis bei Untersuchungsgefangenen ist kein Besuch möglich.

Es dürfen keine Gegenstände eingebracht werden. Ausnahme: Schlüssel und Münzgeld für den Warenautomaten (3,--€) und eine 1,-- €-Münze für     ein Garderobenschließfach.

Am Automaten erworbene Waren müssen beim Besuch verzehrt werden. Eine Übergabe an Gefangene ist untersagt.

In der Anstalt herrscht Rauchverbot. 

Einzahlungen auf ein Gefangenenkonto erfolgen bargeldlos. Nutzen Sie daher bitte die von uns zur Verfügung gestellten Überweisungsträger. Auf        diesen sind unter Verwendungszweck deutlich der Gefangenenname und das Geburtsdatum anzugeben. Die Bankverbindung lautet: Sparkasse          Mainz (BLZ 550 501 20) 64360 (Kontonummer). Die Daten sind bereits eingedruckt.

Den Anweisungen der Vollzugsbediensteten ist unbedingt Folge zu leisten. Nichtbeachtung kann zum Hausverweis führen.

Unser Personal steht Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.