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Startseite  >  Justizvollzug  >  JVA Rohrbach  >  Brief und Telefon

Brief- und Telefonkontakt


Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und Briefe zu empfangen. In den Briefen dürfen keinerlei Gegenstände, insbesondere Bargeld beigefügt sein. Eingehende wie abgehende Briefe von Strafgefangenen werden kontrolliert.

Den Post- und Briefverkehr von Untersuchungsgefangenen kontrolliert die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gericht. Durch diese vorgeschriebenen Kontrollen verlängern sich die Laufzeiten der Post.

Gefangene sind bei der Justizvollzugsanstalt Rohrbach telefonisch grundsätzlich nicht zu erreichen. Strafgefangene haben jedoch die Möglichkeit, nach vorheriger Genehmigung aus "Telefonzellen" zu telefonieren. Der Telefonverkehr wird durch die Justizvollzugsanstalt überwacht.

 

Magnus Schneider