Pakete und Gegenstände
Gefangene dürfen 3 x jährlich (Weihnachten, Ostern und zu einem frei wählbaren Zeitpunkt) Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln empfangen.
Die Pakete müssen mit einer von der Anstalt ausgegebenen "Paketmarke" versehen werden.
Zum Inhalt und zu den Gewichtsbeschränkungen beachten Sie bitte unbedingt das entsprechende Merkblatt.
Die Pakete dürfen nur auf dem Postweg zugesandt werden.
Anstelle des Paketempfangs kann auch ein Geldbetrag eingezahlt werden.
Für das Weihnachtspaket können bis zu 93.87 eingezahlt werden.
Für das Oster- und Jahrespaket können jeweils bis zu 73.01 eingezahlt werden.
Auf dem Überweisungsträger muss unbedingt vermerkt sein, dass der Betrag anstelle eines Paketes eingezahlt wird; z. Bsp. Herrn Mustermann, geb. 11.01.1977, Weihnachtspaket.
