Ehrenamtliche Vollzugshelfer
Ehrenamtliche Vollzugshelfer
Im Strafvollzug besteht die Möglichkeit sich als ehrenamtlicher Vollzugshelfer/in zu engagieren. Durch ihre Tätigkeit können sie die Angebote der hauptamtlichen Mitarbeiter des Justizvollzuges ergänzen und unterstützen.
Schwerpunkt der Arbeit der ehrenamtlichen Vollzugshelfer ist die Einzel- und Gruppenbetreuung von Gefangenen
Die Einzelbetreuung dient in erster Linie dazu den Inhaftierten bei der Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten wie z.B. die Arbeitsplatzbeschaffung, Erledigung von Behördenformalitäten usw. zu unterstützen und gemeinsam nach Lösungswegen für bestehende Probleme zu suchen.
Oft haben Gefangene außerhalb des Vollzuges keine Bezugspersonen (Familie/Verwandte) und freuen sich wenn sie jemand regelmäßig besucht oder schreibt.
Bei der Gruppenarbeit hat der Vollzugshelfer die Möglichkeit persönliche Hobbys und Neigungen wie z.B. Musik. Malen, Werken , Basteln oder sogar Sprachkurse (Deutsch für Ausländer) anzubieten.
Zur Zeit bieten die Anonymen Alkoholiker regelmäßig Gruppenabende an.
Als Ehrenamtliche Vollzugshelfer können Personen zugelassen werden, die
- das 21. Lebensjahr vollendet haben,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor der Zulassung keine Freiheits- oder Jugendstrafe oder eine mit Freiheitsentzug verbundene Maßregel der Besserung und Sicherung verbüßt hat,
- nicht unter Bewährung steht und
- gegen die kein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist.
Als Ansprechpartner für Fragen oder Bewerbungen zum ehrenamtlichen Vollzugshelfer/in steht Ihnen der Kontaktbedienstete des Sozialdienstes Herr Oschmann jederzeit gerne zur Verfügung
Telefon : 06703 - 306242
Eine Broschüre für ehrenamtliche Vollzugshelfer sowie weitere Broschüren stellen wir Ihnen hier zum kostenlosen download zur Verfügung. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit fast alle Informationsbroschüren gegen Rückporto zu bestellen.
