Annahme von Paketen und sonstigen Gegenständen
Pakete für Strafgefangene müssen mit einer Paketmarke der JVA Trier versehen sein.
Diese werden nur auf dem Postwege angenommen. Hinweise auf dem Paketmerkzettel sind zu beachten.
Paketsendungen an Untersuchungsgefangene sind seit dem 01.01.2010, nach Inkrafttreten des
Landesuntersuchungshaftvollzugsgesetzes (LUVollzG), nicht mehr zulässig.
