Ehrenamtliche Vollzugshilfe
- Aufgaben
Zur Unterstützung der Bemühungen um die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft und zu ihrer Betreuung während der Haftzeit können ehrenamtliche Vollzugshelfer zugelassen werden. Diese können namentlich die Einzelbetreuung von Gefangenen übernehmen, Gruppenarbeit mit Gefangenen durchführen oder bei der Freizeitgestaltung der Gefangenen mitwirken. Die Zuweisung von Aufgaben und die Auswahl der zu betreuenden Straf- und Untersuchungsgefangenen trifft der Anstaltsleiter im Einvernehmen mit dem Vollzugshelfer. - Voraussetzungen für die Zulassung
Bevorzugt werden geeignete Personen mit Erfahrungen in der Sozialarbeit, insbesondere in der Straffälligenhilfe zugelassen, die
a) mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben,
b) innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Zulassung
keine Freiheits- oder Jugendstrafe oder eine mit
Freiheitsentzug verbundene Maßregel der Besserung
und Sicherung verbüßt haben,
c) nicht unter Bewährungsaufsicht stehen,
d) gegen die kein Ermittlungs- oder Strafverfahren
anhängig ist. - Ansprechpartner für Interessenten
Dipl. Sozialarbeiterin Frau Krismann
Tel.: 0651/8254-0
Dipl. Sozialarbeiterin Frau Wollscheid
Tel.: 0651/8254-0
Eine Broschüre für ehrenamtliche Vollzugshelfer sowie weitere Broschüren stellen wir Ihnen hier zum kostenlosen download zur Verfügung. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit fast alle Informationsbroschüren gegen Rückporto zu bestellen.
