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Startseite  >  Justizvollzug  >  JVA Trier  >  Vollzugshelfer

Ehrenamtliche Vollzugshilfe


  1. Aufgaben
    Zur Unterstützung der Bemühungen um die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft und zu ihrer Betreuung während der Haftzeit können ehrenamtliche Vollzugshelfer zugelassen werden. Diese können namentlich die Einzelbetreuung von Gefangenen übernehmen, Gruppenarbeit mit Gefangenen durchführen oder bei der Freizeitgestaltung der Gefangenen mitwirken. Die Zuweisung von Aufgaben und die Auswahl der zu betreuenden Straf- und Untersuchungsgefangenen trifft der Anstaltsleiter im Einvernehmen mit dem Vollzugshelfer.

  2. Voraussetzungen für die Zulassung
    Bevorzugt werden geeignete Personen mit Erfahrungen in der Sozialarbeit, insbesondere in der Straffälligenhilfe zugelassen, die
    a) mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben,
    b) innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Zulassung
    keine Freiheits- oder Jugendstrafe oder eine mit
    Freiheitsentzug verbundene Maßregel der Besserung
    und Sicherung verbüßt haben,
    c) nicht unter Bewährungsaufsicht stehen,
    d) gegen die kein Ermittlungs- oder Strafverfahren 
    anhängig ist.

  3. Ansprechpartner für Interessenten
    Dipl. Sozialarbeiterin Frau Krismann
    Tel.: 0651/8254-0
    Dipl. Sozialarbeiterin Frau Wollscheid
    Tel.: 0651/8254-0

Eine Broschüre für ehrenamtliche Vollzugshelfer sowie weitere Broschüren stellen wir Ihnen hier zum kostenlosen download zur Verfügung. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit fast alle Informationsbroschüren gegen Rückporto zu bestellen.