Vollstreckungszuständigkeit
- Freiheitsstrafen
Freiheitsstrafen bis zu 21 Monaten an männlichen Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier - Untersuchungshaft
Männliche Untersuchungsgefangene aus dem Landgerichtsbezirk Trier. - Offener Vollzug
Strafgefangene können im offenen Vollzug der Außenstelle Saarburg untergebracht werden.
