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Startseite  >  Justizvollzug  >  JVA Wittlich  >  Besuchsregelung

Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Wittlich


Die Besuchsdauer beträgt bis zu zwei Stunden monatlich.

Besuchszeit U-Haft:

  • Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    und 12:30 Uhr - 16:30 Uhr
  • zweimal eine Stunde monatlich.

Besuchszeit Strafhaft:

  • Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    und 12:30 Uhr - 16:30 Uhr
  • Am zweiten Samstag des Monats zwischen 8.30 Uhr - 16:00 Uhr
    Uhr nur im großen Besuchsraum. Fällt auf diesen Samstag ein Feiertag, so findet kein Besuch statt
  • zweimal eine Stunde oder einmal zwei Stunden monatlich.

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

wir bemühen uns, die Besuchsabwicklung möglichst optimal zu gestalten. Deshalb bitten wir Sie folgendes zu beachten:

  1. Besuche können aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.Terminvereinbarungen treffen Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:30 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 06571 996-1204 oder nach dem Besuch mit dem Besuchskoordinator. Halten Sie bitte die Terminvereinbarung ein und melden Sie sich ca. 15 Minuten vor der Besuchszeit an der Besucherpforte. Die vereinbarte Terminzeit ist gleichzeitig die tatsächliche Besuchszeit. Sollten Sie verspätet zum Besuchsbeginn kommen, kann der Besuch selbstverständlich noch durchgeführt werden. Er muss jedoch zum vereinbarten Termin beendet werden. Er wird auf das Besuchskontingent des jeweiligen Monats angerechnet.
  2. Können Sie den vereinbarten Termin nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit, damit wir den betreffenden Inhaftierten informieren oder den Termin anderweitig vergeben können.
  3. Ohne gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und der Besucherlaubnis bei Untersuchungsgefangenen ist ein Einlass nicht möglich.
  4. Jeder Besucher der Anstalt hat sich einer Personenkontrolle zu unterziehen, die in der Regel mittels Detektorrahmen, Handsonde und Abtasten durchgeführt wird. Bei Verweigerung dieser Kontrolle, wird der Einlass in die Anstalt verweigert.
    Die Besuche werden per Kamera überwacht, aber nicht aufgezeichnet.
  5. Zum Besuch werden grundsätzlich max. drei Personen gleichzeitig eingelassen.
    Kleinkinder zählen als Person.
    Kleinkinder müssen vor dem Besuch umgewickelt werden. Die hierzu benötigten Windeln usw. werden durch die Anstalt bereitgestellt.
  6. Es dürfen keine Gegenstände mit eingebracht werden
    Ausnahmen: 6 Euro als Münzgeld für die Warenautomaten sowie der Schlüssel vom Schließfach.
  7. Am Automaten erworbene Waren müssen beim Besuch verzehrt werden. Der Gefangene darf diese nicht mitnehmen. Der Besucher kann die nicht verzehrte Ware mit aus der Anstalt nehmen.
  8. Den Anweisungen der Bediensteten ist Folge zu leisten.
  9. Unser Personal steht Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen gerne zur Verfügung.