Brief- und Telefonkontakt
Briefe von und an Untersuchungsgefangene unterliegen der Briefkontrolle durch das zuständige Gericht bzw. Staatsanwaltschaft, wodurch sich die Postlaufzeiten geringfügig verlängern.
Telefonate mit Gefangenen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Telefonate mit Gefangenen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
