Vollstreckungszuständigkeit
- Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten bis 3 Jahren an Gefangenen mit Wohnort aus dem Landgerichtsbezirk Koblenz
- Freiheitsstrafen von mehr als 21 Monaten bis 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort aus dem Landgerichtsbezirk Trier
- Sicherungsverwahrung, soweit nicht eine Unterbringung in der JVA Diez angezeigt ist (Auffangzuständigkeit)
offener Vollzug Männer:
- Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier mit noch zu verbüßenden Freiheitsstrafen von über 1 Jahr
- Sicherungsverwahrung, soweit nicht eine Unterbringung in der JVA Diez angezeigt ist (Auffangzuständigkeit)