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Startseite  >  Justizvollzug  >  JVA Zweibrücken  >  Besuchsregelung

Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken


Besuchszeiten für Rechtsanwälte

Mo.-Do.     :    von 07.30 - 11.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags    :    von 07.30 - 11.00 Uhr         

Besuchszeiten        (An Feiertagen finden keine Besuche statt!)

  

    für männlichen Untersuchungs- und Strafgefangene (einschließlich Jugendliche)

 für Untersuchungsgefangene:

montags:                                                    08.30 – 12.00 Uhr

mittwochs und donnerstags:                 13.10 – 16.00 Uhr

für Strafgefangene:

dienstags für Unbeschäftigte:                08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr

mittwochs und donnerstags:                 16.20 – 19.30 Uhr

samstags:                                                 08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr

Mittwochs und donnerstags können verspätete Besucher nach 18.45 Uhr nicht mehr in die Anstalt eingelassen werden.

 

    für weibliche Untersuchungs- und Strafgefangene (einschließlich Jugendliche) 

für Untersuchungsgefangene ohne Ordnungsscheibe:

montags:                                              13.30 – 16.00 Uhr

freitags:                                                 08.30 – 11.30 Uhr

für Untersuchungsgefangene mit Ordnungsscheibe:

mittwochs:                                            13.30 – 15.00 Uhr

für Strafgefangene ohne Ordnungsscheibe:

donnerstags:                                        16.00 – 19.30 Uhr

samstags:                                             08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr

für Strafgefangene mit Ordnungsscheibe:

mittwochs:                                             16.00 – 19.30 Uhr

 

Die Besucher werden gebeten, sich mit gültigen Ausweispapieren, ca. 15 Minuten vor dem vereinbarten Besuchstermin an der Pforte zu

melden, damit der Besuch rechtzeitig beginnen kann.

Besuchsregelungen

Alle Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Besuchstermins möglich!

Besuchstermine können ausschließlich telefonisch und unter Verwendung einer  vertraulich zu behandelnden PIN vereinbart werden.

 

Eine telefonische Besuchsterminvereinbarung soll rechtzeitig im Voraus erfolgen.

Die telefonische Terminierung ist unter der Rufnummer  06332  486 - 224 möglich:

montags bis donnerstags:     10:00 – 12:00 Uhr     sowie             14:00 Uhr – 16:00 Uhr

freitags:                                       09:00 – 11:00 Uhr

Für Jugendstrafgefangne beträgt die regelmäßige Besuchszeit 4 Stunden im Monat für alle anderen Gefangenen 2 Stunden im Monat.  Die Besuchszeit soll auf mehrere Besuchstermine aufgeteilt werden.

Bei Jugendstrafgefangen darf die Höchstdauer eines einzelnen Besuchstermins 2 Stunden nicht übersteigen.

Bei erwachsenen Strafgefangenen muss ein Besuchstermin mindestens 1 Stunde und bei Untersuchungsgefangenen mindestens 30 Minuten dauern.


Über die Besuchserlaubnis für Untersuchungsgefangene entscheidet der Haftrichter. Die Besuchserlaubnis ist vor dem Besuch beim Richter abzuholen und zum Besuch mitzubringen.

Die Besucher sollen sich 30 Minuten vor dem Besuchstermin an der Pforte melden. Es ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen und während des Besuchs bei der Anstalt zu hinterlegen. Mittwochs und donnerstags können verspätete Besucher nach 18.45 Uhr nicht mehr in die Anstalt eingelassen werden.