Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
Besuchszeiten für Rechtsanwälte
Mo.-Do. : von 07.30 - 11.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitags : von 07.30 - 11.00 Uhr
Besuchszeiten (An Feiertagen finden keine Besuche statt!)
für männlichen Untersuchungs- und Strafgefangene (einschließlich Jugendliche)
für Untersuchungsgefangene:
montags: 08.30 – 12.00 Uhr
mittwochs und donnerstags: 13.10 – 16.00 Uhr
für Strafgefangene:
dienstags für Unbeschäftigte: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
mittwochs und donnerstags: 16.20 – 19.30 Uhr
samstags: 08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Mittwochs und donnerstags können verspätete Besucher nach 18.45 Uhr nicht mehr in die Anstalt eingelassen werden.
für weibliche Untersuchungs- und Strafgefangene (einschließlich Jugendliche)
für Untersuchungsgefangene ohne Ordnungsscheibe:
montags: 13.30 – 16.00 Uhr
freitags: 08.30 – 11.30 Uhr
für Untersuchungsgefangene mit Ordnungsscheibe:
mittwochs: 13.30 – 15.00 Uhr
für Strafgefangene ohne Ordnungsscheibe:
donnerstags: 16.00 – 19.30 Uhr
samstags: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
für Strafgefangene mit Ordnungsscheibe:
mittwochs: 16.00 – 19.30 Uhr
Die Besucher werden gebeten, sich mit gültigen Ausweispapieren, ca. 15 Minuten vor dem vereinbarten Besuchstermin an der Pforte zu
melden, damit der Besuch rechtzeitig beginnen kann.
Besuchsregelungen
Alle Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Besuchstermins möglich!
Besuchstermine können ausschließlich telefonisch und unter Verwendung einer vertraulich zu behandelnden PIN vereinbart werden.
Eine telefonische Besuchsterminvereinbarung soll rechtzeitig im Voraus erfolgen.
Die telefonische Terminierung ist unter der Rufnummer 06332 486 - 224 möglich:
montags bis donnerstags: 10:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
freitags: 09:00 – 11:00 Uhr
Für Jugendstrafgefangne beträgt die regelmäßige Besuchszeit 4 Stunden im Monat für alle anderen Gefangenen 2 Stunden im Monat. Die Besuchszeit soll auf mehrere Besuchstermine aufgeteilt werden.
Bei Jugendstrafgefangen darf die Höchstdauer eines einzelnen Besuchstermins 2 Stunden nicht übersteigen.
Bei erwachsenen Strafgefangenen muss ein Besuchstermin mindestens 1 Stunde und bei Untersuchungsgefangenen mindestens 30 Minuten dauern.
Über die Besuchserlaubnis für Untersuchungsgefangene entscheidet der Haftrichter. Die Besuchserlaubnis ist vor dem Besuch beim Richter abzuholen und zum Besuch mitzubringen.
Die Besucher sollen sich 30 Minuten vor dem Besuchstermin an der Pforte melden. Es ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen und während des Besuchs bei der Anstalt zu hinterlegen. Mittwochs und donnerstags können verspätete Besucher nach 18.45 Uhr nicht mehr in die Anstalt eingelassen werden.
