Informationen für Selbststeller
Wer sich zum Strafantritt selbst stellt, sollte gültige Ausweispapiere und die Ladung zum Strafantritt nicht vergessen.
Folgende Gegenstände und Sachen dürfen mitgebracht werden:
Folgende Gegenstände und Sachen dürfen mitgebracht werden:
- Geld
- Bilder nahestehender Personen (jedoch keine Polaroidfotos)
- Armbanduhr
- Ehering
- Arztunterlagen
- dringend benötigte Medikamente
Alle weiteren Sachen wie z.B. Radiorecorder, Fernsehgeräte, Tauchsieder, Tischlampen dürfen nicht mitgebracht werden; diese dürfen nur mit Genehmigung der Anstalt bei einem ausgewählten Fachhändler auf Kosten des Gefangenen gekauft werden.
Die Anstalt stellt die wichtigsten Toilettenartikel zur Verfügung.
Wer genügend Geld mitbringt, kann über den sogenannten Zugangseinkauf Tabak- und Schreibwaren sowie Toilettenartikel beziehen.
