Belegungsfähigkeit und Vollstreckungszuständigkeit
Die Anstalt verfügt im geschlossenen Vollzug über 336 Haftplätze für männliche und 97 Haftplätze für weibliche Inhaftierte.
Im offenen Vollzug können 46 männliche und 15 weibliche Gefangene untergebracht werden.
Der Anstalt ist folgende Vollstreckungszuständigkeit zugewiesen:
JVA Zweibrücken geschlossener Vollzug Männer
Freiheitsstrafe:
bis 8 J LG Landau
bis 8 J LG Zweibrücken
Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums
teilnehmen aus ganz RLP und dem Saarland
Untersuchungshaft:
LG Landau
LG Zweibrücken
Jugendstrafen:
Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums
teilnehmen aus ganz RLP und dem Saarland
offener Vollzug Männer
Freiheitsstrafe:
LG Landau
LG Zweibrücken
geschlossener Vollzug Frauen
Freiheitsstrafe:
ab 4 J ganz RLP
bis 4 J Kaiserslautern, Landau, Trier, Mainz, Zweibrücken
Saarland
Gefangene, die an einer Bildungsmaßnahme des Berufsbildungszentrums
teilnehmen aus ganz RLP und dem Saarland
Jugendstrafen:
aus ganz RLP und dem Saarland
Untersuchungshaft:
LG Landau, Kaiserslautern, Zweibrücken, Trier
Saarland
ganz RLP und Saarland, soweit zur Tatzeit unter 21 Jahren
offener Vollzug Frauen
Freiheitsstrafe:
LG Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken, Trier
Saarland
Jugendstrafen:
aus ganz RLP und dem Saarland
