Die Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz (PAJu) Ludwigshafen
Die Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz (PAJu) Ludwigshafen ist eine Nachsorge-Einrichtung der JVA Ludwigshafen -Sozialtherapeutische Anstalt- zur Behandlung von Straftäterinnen und Straftätern, die insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Gewaltstraftaten verübt haben. Die PAJu leistet damit einen aktiven Beitrag zum Opferschutz bzw. Schutz der Allgemeinheit. Ihren Auftrag, für Straftäterinnen bzw. Straftäter spezielle, therapeutische Nachsorgeangebote mit dem Ziel der Rückfallverhinderung bereitzustellen, erfüllt die PAJu durch die individuelle Anpassung der therapeutischen Behandlungsmethoden an die jeweilige Lebenssituation der Klientinnen und Klienten, ergänzt durch sozialarbeiterische Maßnahmen.
Aus diesem Grund setzt sich das Personal der PAJu aus einem interdisziplinären Team von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie diplomierten Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern zusammen. Mit diesem sich an Kompetenz gegenseitig ergänzenden Ambulanzteam können die unterschiedlichen Herausforderungen und Problembereiche der Klientinnen und Klienten umfangreich diagnostisch erfasst und angemessen differenziert behandelt werden.
Die PAJu ist räumlich bei der JVA Ludwigshafen - Sozialtherapeutischen Anstalt -verortet. Neben der Nähe zur Sozialtherapeutischen Anstalt bietet der Standort weitere Vorteile durch die zentrale Lage in der Stadt Ludwigshafen, die Nähe zum Polizeipräsidium Rheinpfalz sowie zum Amtsgericht Ludwigshafen und der damit gebotenen infrastrukturellen Anbindung.
Für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Rheinland-Pfalz bietet die PAJu Behandlungsmöglichkeiten. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der PAJu für die Klienten. Die Aufnahme in die PAJu wird durch eine Warteliste gesteuert, deren Rangfolge sich wie folgt bestimmt:
Priorität 1: Haftentlassene oder nach § 124 StVollzG beurlaubte Gefangene aus Sozialtherapeutischen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz
Priorität 2: Haftentlassene des rheinland-pfälzischen Regelvollzuges oder Pro-banden, einer rheinland-pfälzischen Einrichtung der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht, die eine Weisung erhalten haben, sich in einer Nachsorgeeinrichtung vorzustellen bzw. eine Therapie zu absolviere
Priorität 3: Haftentlassene des rheinland-pfälzischen Regelvollzuges oder Pro-banden, einer rheinland-pfälzischen Einrichtung der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht ohne Therapieweisung, bei denen eine behördliche Empfehlung vorliegt und deren Behandlungsbedürfigkeit, -fähigkeit und -willigkeit nach Einschätzung der PAJu gegeben ist.
Priorität 4: Personen, die noch nicht als Straftäter in Erscheinung getreten sind, aber befürchten, straffällig zu werden. Es liegt im öffentlichen Interesse, solche Klienten nicht abzuweisen, sondern eine Beratung und/oder Krisenintervention mit dem Zweck der Vermittlung an eine zur weiteren Behandlung geeignete Stelle durchzuführen und so die Gefahr einer (erneuten) Straffälligkeit zu mindern.
Um im Falle einer geplanten Nachsorge in der PAJu aufgenommen werden zu können, nimmt die empfehlende Institution/Einrichtung, idealerweise sechs bis spätestens drei Monaten vor dem Beginn der Nachsorge, Kontakt mit der PAJu auf. Es wird dann ein Bewerbergespräch unter Beteiligung der potentiellen Klientin bzw. des Klienten, der zuständigen Bewährungshilfe bzw. Führungsaufsichtsstelle sowie den zuständigen Mitarbeitern der PAJu vereinbart. Auf Grundlage dieses Bewerbergesprächs und unter Einbezug schriftlicher Unterlagen der Entsendeanstalt bzw. empfehlenden Institution, wird eine abschließende Entscheidung zur Aufnahme in der PAJu getroffen.
Die spezifischen Rahmenbedingungen einer Therapie in der PAJu erfordern eine enge Zusammenarbeit mit justiziellen Institutionen, insbesondere der Bewährungshilfe und den Führungsaufsichtsstellen. Um den notwendigen Austausch gewährleisten zu können, ist die Einschränkung der Schweigepflicht gegenüber diesen Stellen unumgänglich. Dies ergibt sich aus dem rechtlichen Kontext (§ 68a Abs. 8 Satz 2 und 3 StGB) und wird im umfangreichen Behandlungsvertrag festgelegt.
Zur Sicherstellung der Behandlungsziele setzt die PAJu auf ein multimethodales Vorgehen. Der psychotherapeutische Behandlungsansatz umfasst verhaltens-therapeutische, systemische und tiefenpsychologisch fundierte Elemente und orientiert sich an den aktuellen Erkenntnissen der Forschung zur Straftäterbehandlung. Folgende Maßnahmen stehen im Fokus der Behandlungsarbeit in der PAJu:
Für die deliktorientierte Arbeit stehen neben der Einzeltherapie spezifische gruppenpsychotherapeutische Methoden wie das Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS) oder Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) bereit.
In vielen Fällen ist es auch sinnvoll, die Angehörigen in die Nachsorge mit einzubeziehen. Dies kann im Rahmen von paar- oder familientherapeutischen Sitzungen realisiert werden.
Die Behandlung selbst ist für die Klientinnen und Klienten kostenfrei, Fahrtkosten müssen hingegen selbst getragen werden.
Konzeption der PAJu Ludwigshafen (PDF-Datei, 416KB)
Aus diesem Grund setzt sich das Personal der PAJu aus einem interdisziplinären Team von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie diplomierten Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern zusammen. Mit diesem sich an Kompetenz gegenseitig ergänzenden Ambulanzteam können die unterschiedlichen Herausforderungen und Problembereiche der Klientinnen und Klienten umfangreich diagnostisch erfasst und angemessen differenziert behandelt werden.
Die PAJu ist räumlich bei der JVA Ludwigshafen - Sozialtherapeutischen Anstalt -verortet. Neben der Nähe zur Sozialtherapeutischen Anstalt bietet der Standort weitere Vorteile durch die zentrale Lage in der Stadt Ludwigshafen, die Nähe zum Polizeipräsidium Rheinpfalz sowie zum Amtsgericht Ludwigshafen und der damit gebotenen infrastrukturellen Anbindung.
Für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Rheinland-Pfalz bietet die PAJu Behandlungsmöglichkeiten. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der PAJu für die Klienten. Die Aufnahme in die PAJu wird durch eine Warteliste gesteuert, deren Rangfolge sich wie folgt bestimmt:
Priorität 1: Haftentlassene oder nach § 124 StVollzG beurlaubte Gefangene aus Sozialtherapeutischen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz
Priorität 2: Haftentlassene des rheinland-pfälzischen Regelvollzuges oder Pro-banden, einer rheinland-pfälzischen Einrichtung der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht, die eine Weisung erhalten haben, sich in einer Nachsorgeeinrichtung vorzustellen bzw. eine Therapie zu absolviere
Priorität 3: Haftentlassene des rheinland-pfälzischen Regelvollzuges oder Pro-banden, einer rheinland-pfälzischen Einrichtung der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht ohne Therapieweisung, bei denen eine behördliche Empfehlung vorliegt und deren Behandlungsbedürfigkeit, -fähigkeit und -willigkeit nach Einschätzung der PAJu gegeben ist.
Priorität 4: Personen, die noch nicht als Straftäter in Erscheinung getreten sind, aber befürchten, straffällig zu werden. Es liegt im öffentlichen Interesse, solche Klienten nicht abzuweisen, sondern eine Beratung und/oder Krisenintervention mit dem Zweck der Vermittlung an eine zur weiteren Behandlung geeignete Stelle durchzuführen und so die Gefahr einer (erneuten) Straffälligkeit zu mindern.
Um im Falle einer geplanten Nachsorge in der PAJu aufgenommen werden zu können, nimmt die empfehlende Institution/Einrichtung, idealerweise sechs bis spätestens drei Monaten vor dem Beginn der Nachsorge, Kontakt mit der PAJu auf. Es wird dann ein Bewerbergespräch unter Beteiligung der potentiellen Klientin bzw. des Klienten, der zuständigen Bewährungshilfe bzw. Führungsaufsichtsstelle sowie den zuständigen Mitarbeitern der PAJu vereinbart. Auf Grundlage dieses Bewerbergesprächs und unter Einbezug schriftlicher Unterlagen der Entsendeanstalt bzw. empfehlenden Institution, wird eine abschließende Entscheidung zur Aufnahme in der PAJu getroffen.
Die spezifischen Rahmenbedingungen einer Therapie in der PAJu erfordern eine enge Zusammenarbeit mit justiziellen Institutionen, insbesondere der Bewährungshilfe und den Führungsaufsichtsstellen. Um den notwendigen Austausch gewährleisten zu können, ist die Einschränkung der Schweigepflicht gegenüber diesen Stellen unumgänglich. Dies ergibt sich aus dem rechtlichen Kontext (§ 68a Abs. 8 Satz 2 und 3 StGB) und wird im umfangreichen Behandlungsvertrag festgelegt.
Zur Sicherstellung der Behandlungsziele setzt die PAJu auf ein multimethodales Vorgehen. Der psychotherapeutische Behandlungsansatz umfasst verhaltens-therapeutische, systemische und tiefenpsychologisch fundierte Elemente und orientiert sich an den aktuellen Erkenntnissen der Forschung zur Straftäterbehandlung. Folgende Maßnahmen stehen im Fokus der Behandlungsarbeit in der PAJu:
- Einzelpsychotherapie
- Paar- und familientherapeutische Sitzungen
- Gruppentherapie
- Krisenintervention
- Soziales Training
- Psychologische Beratung
- Einzelcoaching
- Sozialarbeiterische Maßnahmen
Für die deliktorientierte Arbeit stehen neben der Einzeltherapie spezifische gruppenpsychotherapeutische Methoden wie das Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS) oder Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) bereit.
In vielen Fällen ist es auch sinnvoll, die Angehörigen in die Nachsorge mit einzubeziehen. Dies kann im Rahmen von paar- oder familientherapeutischen Sitzungen realisiert werden.
Die Behandlung selbst ist für die Klientinnen und Klienten kostenfrei, Fahrtkosten müssen hingegen selbst getragen werden.
Konzeption der PAJu Ludwigshafen (PDF-Datei, 416KB)
Flyer der PAJu Ludwigshafen (PDF-Datei, 171KB)
Kontakt:
PAJu Ludwigshafen
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen/Rhein
Tel: 0621-95 34 89 660
Fax: 0621-95 34 89 669
E-Mail: jvalu.paju@vollzug.mjv.rlp.de
Sprechzeiten der PAJu:
Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr & 13.30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
oder nach individueller Absprache.
