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Startseite  >  Ministerium  >  Anwaltliche Beratungsstellen

Anwaltliche Beratungsstellen - in Kooperation mit den örtlichen Anwaltvereinen


Das Faltblatt "Anwaltliche Beratungsstellen" können Sie hier herunterladen.

In vielen Fragen des täglichen Lebens ist die Hilfe rechtskundiger Personen erforderlich. Finanziell bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht der Staat die Inanspruchnahme dieser Hilfe durch die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten nach dem Beratungshilfegesetz. Bisher haben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Beratungshilfe ausschließlich in ihren Kanzleiräumen erteilt. Für viele mittellose Rechtssuchende, insbesondere für Jugendliche, besteht aber eine gewisse Hemmschwelle, eine Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen.

Diese Hemmschwelle soll durch die Anwaltlichen Beratungsstellen abgebaut werden. Sie ist erfahrungsgemäß bei öffentlichen Einrichtungen (z.B. Gerichten oder Häusern des Jugendrechts) geringer. Deshalb hat die rheinland-pfälzische Justiz zunächst an vier Standorten, nämlich bei den Amtsgerichten Pirmasens (ab September 2010) und Bad Kreuznach sowie in den Häusern des Jugendrechts in Ludwigshafen am Rhein und Mainz anwaltliche Beratungsstellen eingerichtet.

Die anwaltlichen Beratungsstellen sind öffentliche Einrichtungen. Mittellose Bürge-rinnen und Bürgern, die ein rechtliches Problem haben, erhalten dort eine schnelle, unbürokratische und kostenlose Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Kooperationspartner der Justiz sind die örtlichen Anwaltvereine. Sie bieten die Beratung einmal wöchentlich an. Auch die beiden rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern unterstützen das Projekt.

Die anwaltlichen Beratungsstellen stehen grundsätzlich für Fragen aus sämtlichen Rechtsbereichen offen. Die jeweilige Beratung kann bereits zu einer endgültigen Bereinigung einer Angelegenheit führen, bevor überhaupt ein Rechtsstreit entsteht. Ist eine abschließende Beratung nicht möglich, wird die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern empfehlen, den Weg der sonst üblichen Beratungshilfe zu gehen und eine spezialisierte Kollegin bzw. einen spezialisierten Kollegen aufzusuchen, oder auf eine anderweitige Hilfemöglichkeit hinweisen.