Ehrenamt
Das Ehrenamt in der Justiz
Das Faltblatt zum "Ehrenamt in der Justiz" können Sie hier herunterladen.
Willkommen auf der Ehrenamts-Seite des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz!
Die Förderung des Ehrenamts sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamts sind ein Schwerpunkt für die rheinland-pfälzische Landesregierung. Für die Landesregierung ist das ehrenamtliche Engagement ein unverzichtbarer Teil einer lebendigen und aktiven Bürgergesellschaft und ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Wenn Sie sich allgemein informieren möchten, gehen Sie bitte auf die Ehrenamts-Seite der Landesregierung und klicken www.wir-tun-was.de an.
Ein funktionierendes Gemeinwesen ist heute ohne das Engagement der vielen ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht mehr denkbar. Dies gilt in besonderer Weise auch für die Justiz. Auch hier ist das Ehrenamt ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Rechtspflege, der in einer Vielzahl von Gesetzen seinen Niederschlag findet.
Wissen Sie, dass sich in Rheinland-Pfalz über 5000 Personen bei den Gerichten als ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter, als Schöffin oder Schöffe sowie als Schiedsleute im Bereich des Strafvollzugs und der Strafentlassenenhilfe engagieren? Wissen Sie, dass der weit überwiegende Teil der Betreuungen ehrenamtlich geleistet wird?
Es gibt innerhalb der Justiz vielfältige Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement.
1. Rechtsprechung
Im Bereich der Rechtsprechung wirken in allen Gerichtsbarkeiten - der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit - ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Entscheidungsfindung mit. Diese Richterinnen und Richter werden auch als Beisitzerinnen und Beisitzer bezeichnet; im Bereich der Strafgerichtsbarkeit heißen sie Schöffinnen und Schöffen. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre. Verlängerungen sind möglich.
Als ehrenamtliche Richterin oder als ehrenamtlicher Richter haben Sie eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Berufsrichterinnen und -richtern, den Menschen vor Gericht und der Bevölkerung. Sie bringen Ihre Lebenserfahrung wie auch Ihre Wertvorstellungen in den Entscheidungsprozess mit ein und wirken damit an der Gestaltung des Rechtsstaates mit. Auch auf den Gebieten des Handelsrechts und der Fachgerichtsbarkeiten profitiert die Justiz von den Berufserfahrungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Diese tragen mit dazu bei, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Justiz zu stärken.
Falls Sie sich für das Ehrenamt der Schöffin / des Schöffen interessieren, empfehlen wir, den Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit zu lesen, siehe unter www.mjv.rlp.de (Ministerium; Broschüren).
Gerne können Sie sich auch an das Ihrem Wohnort nächstgelegene Amts- oder Landgericht wenden. Die Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie unter www.mjv.rlp.de (Gerichte).
Wenn für Sie ein Engagement als Beisitzerin / Beisitzer bei einem der Fachgerichte in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an das betreffende Gericht bzw. den entsprechenden Berufsverband.
Für die Auswahl der jeweiligen Beisitzerinnen und Beisitzer gibt es in der Regel ein bestimmtes Auswahlverfahren.
2. Schiedsamt
In Rheinland-Pfalz sind ehrenamtliche Schiedsfrauen und Schiedsmänner tätig. Diese Menschen übernehmen in bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Fällen die Rolle der Schlichterin / des Schlichters. Mit ihrem Einsatz ersparen sie den streitenden Parteien häufig den kostspieligeren Weg vor ein Gericht. Gerade dort, wo Menschen nach einem Konflikt weiterhin miteinander auskommen müssen, zum Beispiel als Nachbarn, ist eine außergerichtliche Streitbeilegung häufig der bessere Weg.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in der Schiedsamtsordnung, siehe unter www.mjv.rlp.de (Landesrecht; Schiedsamtsordnung).
Antworten auf häufig gestellte Fragen, wie z. B.: Wie wird man Schiedsfrau / Schiedsmann? Wie läuft das Verfahren ab? Oder was kostet das Schiedsverfahren? sind in der Broschüre Schlichten ist besser als Richten - Was Sie über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen sollten zusammengefasst, siehe unter www.mjv.rlp.de (Ministerium; Broschüren).
Unter dem Stichwort Projekte/Schlichtung finden Sie Informationen über das am 1.12.2008 in Kraft getretene Landesschlichtungsgesetz. Nach diesem Gesetz ist für Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts und des Ehrschutzrechts ebenfalls die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vorgesehen.
3. Strafvollzug
Die Wiedereingliederung von Strafgefangenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei kommt dem Ehrenamt für die Resozialisierung von Strafgefangenen eine besondere Bedeutung zu. Die Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement im Strafvollzug sind vielfältig:
a) Anstaltsbeirat
Bei den Vollzugsanstalten des Landes - siehe unter www.mjv.rlp.de (Justizvollzug) wird jeweils ein Anstaltsbeirat, der als Mittler zwischen Anstalt und Öffentlichkeit agiert, gebildet. Die Mitglieder des Beirats, die in ihrer Zusammensetzung wichtige gesellschaftliche Bereiche repräsentieren sollen, wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung.
Die Ernennung der Beiräte erfolgt auf der Grundlage des Strafvollzugs- und des Jugendstrafvollzugsgesetzes des Landes durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Amtsperiode beträgt 3 Jahre. Eine erneute Ernennung ist möglich.
b) Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer
Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer ergänzen die Arbeit der hauptberuflich im Strafvollzug tätigen Bediensteten. Viele Inhaftierte benötigen eine Gesprächspartnerin oder einen Gesprächspartner, die oder der ihnen zuhört, sie akzeptiert und auf ihre Probleme eingeht. Zum Spektrum der Tätigkeit in der ehrenamtlichen Vollzugshilfe gehören aber auch die Begleitung bei Ausgängen oder auch persönliche Hilfestellungen, z.B. bei der Suche nach einem Arbeitsplatz für die Zeit nach der Entlassung oder bei Behördengängen, und vieles andere mehr.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer in den Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten sowie der Broschüre Straffälligenhilfe auf neuen Wegen - Initiativen der Vereine der freien Straffälligenhilfe in Rheinland-Pfalz. Beide Broschüren sind online unter www.mjv.rlp.de (Ministerium; Broschüren) eingestellt.
c) Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer
Die Bewährungshilfe, die zu den Sozialen Diensten der Justiz gehört, nimmt eine überaus wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Hierzu gehört nicht nur die Arbeit mit den Verurteilten. Durch ihre Arbeit leistet die Bewährungshilfe auch einen unentbehrlichen Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung vor neuen Straftaten. Resozialisierung der Verurteilten und Schutz der Allgemeinheit vor neuen Straftaten sind daher kein Gegensatz, sondern zwei Seiten einer Medaille.
Auch im Bereich der Bewährungshilfe nehmen wir gerne das ehrenamtliche Engagement interessierter Bürgerinnen und Bürger an.
Ein Mitwirken ist insbesondere bei den Initiativen oder Aktionen der Vereine der freien Straffälligenhilfe möglich. Wenn Sie sich hierzu weiter informieren möchten, schauen Sie bitte in der oben genannten Broschüre über die Straffälligenhilfe nach. Diese Broschüre enthält neben der Darstellung der einzelnen Arbeitsschwerpunkte und Projekte auch viele Adressen bzw. die Namen oder Telefonnummern der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Vereine.
Die Standards der Bewährungshilfe und der Sozialarbeit im Justizvollzug Rheinland-Pfalz können Sie unter www.mjv.rlp.de (Ministerium; Broschüren) online abrufen.
4. Betreuungsrecht
Für die Justiz von wachsender Bedeutung ist die ehrenamtliche rechtliche Betreuung von Menschen, die ihre Rechtsgeschäfte krankheits- oder altersbedingt nicht mehr selbst wahrnehmen können. In Rheinland-Pfalz werden ca. 64.000 Betreuungen geführt und etwa 70 % bis 75 % davon durch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen die Ehepartnerin oder der Ehepartner oder sonstige nahe Angehörige oder Personen aus dem engeren Freundeskreis in erster Linie diese Aufgabe übernehmen. In nicht wenigen Fällen fehlen jedoch entsprechende familiäre Strukturen oder Interessenkonflikte sind möglich, sodass eine Betreuung durch Dritte erforderlich wird.
Die ehrenamtliche rechtliche Betreuung setzt gleichermaßen Mitmenschlichkeit, Sorgfalt und auch Zuverlässigkeit voraus. Vor der Übernahme dieses Ehrenamtes ist eine Schulung vorgesehen, die von einem Betreuungsverein, einem karitativen Verband oder den Betreuungsbehörden angeboten wird.
Näher informieren können Sie sich online in den Broschüren Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht - wer hilft mir, wenn�.. Beide Broschüren finden Sie unter www.mjv.rlp.de (Ministerium; Broschüren).
Zu guter Letzt�
�nehmen Sie sich noch ein wenig Zeit und lesen Albert Schweitzer, der einmal geschrieben hat:
"Schafft Euch ein Nebenamt, ein unscheinbares, womöglich ein geheimes Nebenamt. Tut die Augen auf und sucht, wo ein Mensch ein bisschen Zeit, ein bisschen Teilnahme, ein bisschen Gesellschaft, ein bisschen Fürsorge braucht. Vielleicht ist es ein Einsamer, ein Verbitterter, ein Kranker, ein Ungeschickter, dem Du etwas sein kannst. Vielleicht ist's ein Greis, vielleicht ein Kind. Wer kann die Verwendungen alle aufzählen, die das kostbare Betriebskapital, Mensch genannt, haben kann! An ihm fehlt es an allen Ecken und Enden�"
