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      • 1. Allgemeine Informationen
      • 2. Einreichungsverfahren
        • 2.1 Registrierung
        • 2.2 Kommunikationswege, Größen- und Mengenbeschränkungen
        • 2.3 Ersatzeinreichung
        • 2.4 Zugangsbestätigung, Prüfergebnis
      • 3. Technische Voraussetzungen
      • 4. Bearbeitungshinweise
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Startseite  >  Ministerium  >  Elektronischer Rechtsverkehr  >  2. Einreichungsverfahren

2. Einreichungsverfahren - Elektronischer Rechtsverkehr


Für eine sichere und nachvollziehbare Kommunikation ist eine einmalige Anmeldung bei der elektronischen Poststelle erforderlich (vgl. ERV - Rechtsverordnungen).

  • Für den Kommunikationsweg "OSCI / EGVP" erfolgt die Registrierung bei der Installation der Clientanwendung auf Ihrem Rechner (siehe 2.2.1). Die Anwendung EGVP können Sie sich herunterladen über die Adresse: www.egvp.de.
  • Für eine Kommunikation per E-Mail oder Web-Upload (siehe hierzu ebenfalls unter 2.2) registrieren Sie sich bitte einmalig beim rlp-service.

Nachfolgend werden die Fragen der Registrierung, der möglichen Kommunikationswege über diese Poststelle und der auf ihnen gegebenenfalls bestehenden Beschränkungen, des möglichen Rückwegs an Sie (elektronische Zustellungen) sowie der Wahrung der Vertraulichkeit der Kommunikation dargestellt.

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