Insolvenzen
Hinweis:
Die im nachfolgenden Text angebotenen Links leiten Sie zu einer Portalseite, welche im Auftrag der Bundesländer - gemäß Beschluss der 74. Justizministerkonferenz - allen Bundesländern die Möglichkeit zur elektronischen Internetveröffentlichungen von Insolvenzmitteilungen bietet.
- Auf der Seite https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ sind nur die Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte derjenigen Bundesländer enthalten, die in der Länderübersicht aufgeführt sind.
- Für Rheinland-Pfalz finden sie die betreffenden Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte ab dem 01.09.2003.
Rechtsgrundlage für die nach der Insolvenzordnung vorzunehmenden Bekanntmachungen im Internet ist § 9 Abs. 2 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677).
Die Auswahl und Veröffentlichung der Informationen erfolgt durch die Insolvenzgerichte auf Grund des § 9 InsO in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (BGBl. I 677).
Nähere Informationen zur Suche, dem Inhalt und dem Ausdruck von Veröffentlichungen finden Sie auf der Seite https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ unter dem Stichwort Hinweise.
