Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz Logo
  • Aktuelles
  • Ministerium
    • Presse
    • Wir über uns
    • Bewerber-Info
    • Service
    • Broschüren/Formulare
    • Richterwahlausschuss
    • Opferschutz
    • Anwaltliche Beratungsstellen
    • Ehrenamt
    • Mediation
    • Bioethik
    • Projekte
    • JustizLinks
    • Gesetzesinitiativen
    • Landesprüfungsamt
    • Fortbildung
    • JuMiKo
    • Elektronischer Rechtsverkehr
    • Schlichtungseinrichtungen
  • Gerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Justizvollzug
  • Verbraucherschutz
  • Landesrecht
  • Rechtsprechung
  • Service
  • Sitemap
  • Onlinehilfe
  • Kontakt zum Ministerium
  • Impressum
  • Datenschutz
  • www.rlp.de
Startseite  >  Ministerium  >  Mediation

Gerichtsmediation


Gerichtsinterne Mediation in der rheinland-pfälzischen Justiz

Sie haben Klage erhoben oder sind verklagt worden. Was jetzt ?

Die Gerichte in Rheinland-Pfalz, modern ausgestattet und bürgerfreundlich, werden dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht in einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren kommen.  Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich vor dem Richter im Verhandlungstermin gütlich zu einigen. Aber ein Rechtsstreit erfordert seine Zeit und führt zu Belastungen: Gespräche mit Ihrem Anwalt, Schriftsätze mit belastenden Vorwürfen,  Beweisaufnahmen und  Gerichtstermine. Die Vernehmung von Zeugen und die Einholung von Gutachten kosten unter Umständen viel Geld.  Der Verfahrensausgang ist ungewiss, selbst wenn Sie in erster Instanz gewonnen haben, kann sich ein Berufungs- oder gar ein Revisionsverfahren anschließen. Und ist ein Gerichtsurteil für Sie persönlich wirklich die richtige Lösung?

Deshalb bietet die Justiz in Rheinland-Pfalz Ihnen zusätzlich zum Prozess einen neuen Weg an: die gerichtliche Mediation durch besonders ausgebildete Richterinnen und Richter. Anfang 2009 wurde damit begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten ein Angebot der gerichtsinternen Mediation einzurichten. Damit können Sie auch noch nach Klageerhebung einen  Rechtsstreit und ein Urteil im Einvernehmen aller Konfliktbeteiligten vermeiden.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten. Die Mediatorin oder der Mediator unterstützt die Beteiligten durch eine besondere Form der Gesprächsführung bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Konfliktlösung, die sich an den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien orientiert. Die Mediatorin bzw. der Mediator

• ist neutral und allparteilich

• entscheidet nicht

• gibt keinen rechtlichen Rat

• sorgt für einen fairen Verlauf des Gesprächs in der Mediation

• ist zur Vertraulichkeit verpflichtet

Die Mediationsrichterin bzw. der Mediationsrichter ist außerdem nie für die Streitentscheidung im Ihrem Prozess zuständig.

Die Mediation hat für die Parteien eines Rechtsstreits und die Anwälte folgende Vorteile:

• Selbstbestimmung: unter neutraler Vermittlung gelangen Sie zu einer selbst erarbeiteten Lösung Ihres Konfliktes

• Maßarbeit: die von Ihnen selbst erarbeitete Lösung orientiert sich an Ihren Bedürfnissen und Ihren Interessen

• Weniger Stress und Kosten: Vermeidung langer Verfahrensdauer durch mehrere Instanzen und hoher Verfahrenskosten durch Vernehmung von Zeugen und Einholung von Sachverständigengut-achten

• Eine Einigung, die hält: Lösungen, die beide Seiten gemeinsam gefunden haben, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit tragfähiger als streitige Gerichtsentscheidungen.

• Beziehungen erhalten: ein Konflikt, der gemeinsam beigelegt wird, kennt keine Sieger und Verlierer, sondern nur Gewinner; dies schafft die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit

• Kosten: es entstehen keine zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten

• Freiwilligkeit: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Mediation zu beenden und das streitige Verfahren ohne wesentlichen Zeitverlust fortzusetzen

Einleitung der Mediation: Sie können jederzeit in Ihrem Verfahren eine Mediation anregen. Die Erfahrung zeigt, je früher dies geschieht, desto vorteilhafter ist es für alle Beteiligten. Gerne gibt man Ihnen bei Gericht Auskunft, ob Mediation an Ihrem Gerichtsstandort angeboten wird und wer der zuständige Mediationsrichter ist.
Achtung: Richterliche und gesetzliche Fristen sind unabhängig von einem Mediationsverfahren stets einzuhalten!

Das gesamte Landeskonzept gerichtsinterne Mediation in der rheinland-pfälzischen Justiz können Sie unter Thesenpapier Mediation im PDF-Format einsehen.

Den Flyer zur gerichtsinternen Mediation finden Sie hier.