Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz Logo
  • Aktuelles
  • Ministerium
    • Presse
    • Wir über uns
    • Bewerber-Info
    • Service
    • Broschüren/Formulare
    • Richterwahlausschuss
    • Opferschutz
    • Anwaltliche Beratungsstellen
    • Ehrenamt
    • Mediation
    • Bioethik
    • Projekte
      • AG Jugendstrafrecht
      • AfOM-Projekte
      • Assessorenförderung
      • EDV-Projekte
      • Häuser des Jugendrechts
      • Gerichtsmediation
      • Ideenmanagement
      • Schlichtung
      • Zeugenkontaktstellen
      • P.R.O.: Sicherheit
      • Vergleichsringe
    • JustizLinks
    • Gesetzesinitiativen
    • Landesprüfungsamt
    • Fortbildung
    • JuMiKo
    • Elektronischer Rechtsverkehr
    • Schlichtungseinrichtungen
  • Gerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Justizvollzug
  • Verbraucherschutz
  • Landesrecht
  • Rechtsprechung
  • Service
  • Sitemap
  • Onlinehilfe
  • Kontakt zum Ministerium
  • Impressum
  • Datenschutz
  • www.rlp.de
Startseite  >  Ministerium  >  Projekte  >  AG Jugendstrafrecht

Arbeitsgruppe Jugendstrafrecht


Die Arbeitsgruppe "Jugendstrafrecht" geht auf eine Anregung des Ministeriums der Justiz aus dem Jahre 1982 zurück und wurde seinerzeit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt sowie dem Kultusministerium bei der Staatsanwaltschaft Koblenz als federführende Behörde gebildet. Grundgedanke war das Bestreben, landesweit den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht durch Vernetzung der am Jugendstrafverfahren Beteiligten zu intensivieren.

Folgerichtig wurde die Arbeitsgruppe interdisziplinär mit Vertretern der Jugendgerichtsbarkeit, der Jugendstaatsanwaltschaft, der Polizei, der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der Bewährungshilfe, des Jugendstrafvollzugs, der Schulen und des Ministeriums der Justiz besetzt. Die konstituierende Sitzung, an der 11 Mitglieder teilnahmen, fand am 23.03.1983 unter dem Vorsitz des Leiters der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwalt Hans Heußlein, statt. Heußlein leitete die Arbeitsgruppe bis zu seiner Pensionierung im Mai 1999. Seitdem hat die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Koblenz Angelika Blettner den Vorsitz. Zur Zeit gehören der Arbeitsgruppe 18 Mitglieder an.

Kriminalhauptkommissar Heinz-Peter Ackermann
Polizeidirektion Koblenz

Regierungsdirektor Klaus Beyerle
Leiter der Jugendstrafanstalt Schifferstadt

Angelika Blettner
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Oberlandesgericht Koblenz

Staatsanwältin Susanne Wagner-Diederich
Staatsanwaltschaft Landau i. d. Pfalz

Richter am Amtsgericht Edgar Guleritsch
Amtsgericht Worms und Jugendarrestanstalt Worms

Oberstaatsanwalt a. D. Hans Heußlein

Diplom-Pädagogin Ute Heußlein
Jugend-Gefährdetenhilfe des Caritas-Verbandes Koblenz

Sozialoberinspektorin Ute Jung
Bewährungshilfe Koblenz

Richter am Amtsgericht Stefan Kehrein
Amtsgericht Frankenthal

Oberstaatsanwalt Dr. Dietmar Moll
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Ministerialrätin Brigitte Zaun-Rausch
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Mainz

Kriminalhauptkommissar Ulrich Roeder
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Richterin am Amtsgericht Elfi Schneider
Amtsgericht Lahnstein

Ansgar Schreiner
Direktor des Amtsgerichts Ludwighafen

Staatsanwältin Tanja Schultz-Schwaab
Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mainz

Diplom Sozialarbeiter Rainer Schumann
Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreis, Simmern

Angelika Stock
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Mainz

Oberstaatsanwalt Gebhard Weber
Staatsanwaltschaft Koblenz

In bislang über 167 Sitzungen (Stand: März 2009) sind von der Arbeitsgruppe Jugendstrafrecht auf der Basis praktischer Erfahrungen zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Reaktionen auf delinquentes Verhalten Jugendlicher auf den Weg gebracht worden. So hat die Arbeitsgruppe unter vielem anderem mehr eine "Diversionsstrategie" für die Praxis des Jugendstaatsanwalts nach § 45 Jugendgerichtsgesetz entwickelt, die durch "Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Soziales und Familie vom 21.07.1987" in Rheinland-Pfalz als erstem Bundesland eingeführt wurde. Die "Übereinkunft des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Soziales und Familie über Grundsätze der Heimunterbringung gemäß § 72 Abs. 3 und § 71 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (Heimerziehung statt Untersuchungshaft) vom 14.03.1988" geht auf die Arbeitsgruppe ebenso zurück wie die "Grundaussagen für einen Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht im Land Rheinland-Pfalz" gemäß "Gemeinsamen Rundschreiben des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit vom 20.11.1992". Bereits im Jahre 1990 hat die Arbeitsgruppe Anregungen zur Überarbeitung der Jugendarrestvollzugsordnung und der Richtlinien dazu vorgelegt. "Haftentscheidungshilfen" zur möglichst weitgehenden Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen wurden von der Arbeitgruppe erarbeitet ("Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Kultur, Familie und Frauen vom 1.07.1997").
Im November 2009 hat sie die Broschüre "Erziehungsmaßnahmen - Umsetzung und neue Wege" veröffentlicht, in der sie beispielhaft einige angebotene ambulante Maßnahmen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes darstellt, um so zum einen Anregungen und Hilfen bei der Suche und Auswahl von Erfolg versprechenden jugendstrafrechtlichen Reaktionen zu bieten, zum anderen aber auch dazu zu ermuntern, vor Ort neue Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Ende 2009 hat die Arbeitsgruppe eine empirische Studie zur Verhängungspraxis beim Jugendarrest durchgeführt. Parallel dazu hat sie die Broschüre "Zusammenarbeit im Bereich der Jugenddelinquenz", die erstmals im Jahr 2005 veröffentlicht wurde, aktualisiert und neu aufgelegt. Diese enthält Informationen, Empfehlungen und Hinweise über die mit Jugendhilfe befassten Behörden und Institutionen und ist auf die Förderung einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Schulen im Bereich der Jugenddelinquenz gerichtet.

Zuletzt beschäftigte sich die Arbeitsgruppe mit der Thematik "Opferrechte im Jugendstrafverfahren". Die Überlegungen zur Frage der Ausdehnung der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens sind in dem Papier "Erweiterungen von Opferrechten im Jugendstrafverfahren", das Sie hier herunterladen können, zusammengefasst.

Derzeit beschäftigt sich die Arbeitsgruppe mit der Thematik "Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter im Jugendstrafverfahren".

Kontaktadresse:

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Angelika Blettner, Oberlandesgericht Koblenz, Stresemannstr. 1, 56068 Koblenz, Angelika.Blettner@ko.mjv.rlp.de