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Häuser des Jugendrechts


"Häuser des Jugendrechts"

Im September 2005 ist das landesweit erste „Haus des Jugendrechts“ in Ludwigshafen unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Staatsanwaltschaft Frankenthal, des Jugendamtes der Stadt Ludwigshafen sowie des Pfälzischen Vereins für Straffälligenhilfe Frankenthal e.V. eröffnet worden. Nach Ablauf der zweijährigen Projektphase hat es inzwischen den Regelbetrieb aufgenommen.

Zentrales Anliegen des Konzepts ist die Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Verfolgung und Verhütung von Jugendkriminalität durch die Zusammenführung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe sowie freien Trägern „unter einem Dach“. Die geschaffenen kurzen Informationswege ermöglichen eine zeitnahe und individuell auf den jeweiligen Erziehungsbedarf junger Straftäterinnen und Straftäter zugeschnittene Reaktion auf delinquentes Verhalten, so dass dem mit dem Jugendstrafrecht verfolgten Ziel der Legalbewährung, also dem künftigen Leben ohne Begehung von Straftaten, in besonderem Maße Rechnung getragen wird.

Das ganzheitlich orientierte Konzept, in dem die Durchführung von Fallkonferenzen einen wichtigen Bestandteil darstellt, bezweckt eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter. Neben der Verfahrensbeschleunigung werden daher im „Haus des Jugendrechts“ in Ludwigshafen weitere Ziele verfolgt, wie der Ausbau ambulanter Maßnahmen, die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, die Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und der Prävention.

Ein besonderer Akzent liegt in einer stärkeren Berücksichtigung der Opferbelange und der Wahrung und Wiederherstellung des sozialen Friedens durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA).

Die vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism) zu der Arbeit im „Haus des Jugendrechts“ in Ludwigshafen durchgeführte Evaluationsstudie belegt die eingetretenen Verfahrensbeschleunigungen und dokumentiert den Erfolg des Projekts.

Im April 2008 haben Staatsanwaltschaft, Polizei und Stadt ihre Arbeit im „Haus des Jugendrechts“ in Mainz aufgenommen. In der Folge ist die Zusammenarbeit mit dem Verein Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen e.V., dem Internationalen Bund (IB) sowie dem Verein „spielende, lachende und lernende Kinder“ aufgenommen worden.

Im August 2009 wurde das Haus des Jugendrechts in Kaiserslautern eröffnet. Dort arbeiten das Polizeipräsidium Westpfalz, die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und der Pfälzische Verein für Soziale Rechtspflege Kaiserslautern e.V. unter einem Dach zusammen. Das städtische Jugendamt ist an einem Tag pro Woche in der Einrichtung präsent.

Am 20.01.2010 erfolgte nach knapp zweijähriger Planungsphase der Spatenstich für das Haus des Jugendrechts in Trier. Dieses soll im Sommer 2011 - nach Abschluss der baulichen Maßnahmen - unter Beteiligung der Polizei, der Staatsanwaltschaft, des Stadtjugendamtes Trier und des Kreisjugendamtes Trier-Saarburg sowie der Arbeitsgemeinschaft Starthilfe und des Jugendwerks Don Bosco als freien Trägern die Arbeit aufnehmen. Im Vorgriff auf den gemeinsamen Einzug „unter ein Dach“ arbeiten die beteiligten Institutionen bereits jetzt verstärkt zusammen.

In Koblenz, wo die Einrichtung eines Haus des Jugendrechts ebenfalls angestrebt wird, ist der Meinungsbildungsprozess seitens der Kommune noch nicht abgeschlossen.