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Zeugenkontaktstellen


ZEUGENKONTAKTSTELLEN

bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz

Zielsetzung

Der Bedarf für Zeugenbetreuungsmaßnahmen lässt sich nicht in Fallzahlen messen. Im Mittelpunkt steht vielmehr der konkrete Bedarf jeder (Opfer-)Zeugin und jedes (Opfer-)Zeugen. Ihnen sollen erwünschte Hilfsleistungen in jedem Falle möglichst niedrigschwellig und bürgernah gewährt werden.

Diesem Ziel dient das flächendeckende Netz bürgernaher Zeugenkontaktstellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzischen Zeugenkontaktstellen sind nicht nur im Bereich der Strafgerichtsbarkeit eingerichtet, sondern bei allen Gerichtszweigen. Mitunter kooperieren mehrere Justizbehörden an einem Standort durch die Einrichtung einer zentralen Zeugenkontaktstelle. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz über 70 Zeugenkontaktstellen. Sie sind damit ein wichtiger Baustein effektiver Zeugenbetreuung.

Die Ansprechpersonen bei den Zeugenkontaktstellen unterstützen (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer "ersten Hilfe" durch "Rat und Tat" vor Ort sowie durch die Vermittlung erforderlicher weitergehender Hilfsangebote.

Sie unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung ihrer Zeugenpflichten und wirken einer sekundären Viktimisierung von Opfern, also deren erneuter schwerwiegender Belastung und Beeinträchtigung im Rahmen und als Folge des Verfahrens, entgegen.

Soweit Gerichte und Staatsanwaltschaften schon jetzt spezielle Maßnahmen zur Zeu-genbetreuung vor Ort anbieten, werden diese von dem Konzept nicht ausgeschlossen; sie sollen vielmehr integriert oder hiermit vernetzt werden. Darüber hinaus zielt das Konzept auf eine Vernetzung mit weiteren Institutionen ab, die sich im Bereich des Op-ferschutzes engagieren.

Aufgaben

Die Aufgaben der Zeugenkontaktstellen umfassen im Wesentlichen Hilfeleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberste Leitlinie für die Tätigkeit der Kontaktstellen ist es, auf Fragen, praktische Probleme oder Ängste der Zeuginnen und Zeugen einzugehen, ohne sie hinsichtlich ihrer Aussage zu beeinflussen. Im Einzelnen bieten sie insbesondere folgende Hilfeleistungen:

"RAT" Information

  • Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, ggf. Zeugenzimmern usw.,
  • allgemeine Erläuterungen (ohne Rechtsberatung)
    • der Ladung,
    • des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
    • der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von (Opfer-) Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen, einschließlich der Möglichkeiten der Mediation bzw. des Täter-Opfer-Ausgleichs und des Gewaltschutzgesetzes,
    • ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.,
  • Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote, etwa von freien Trägern oder der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz.

"TAT" Praktische und fürsorgliche Hilfen

  • Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten,
  • Vermittlung des Kontaktes bzw. Kontaktaufnahme zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft, falls dies erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder praktischen Problemen zu begegnen,
  • Vermeidung ungewollter konfliktträchtiger Begegnungen mit anderen Verfahrensbeteiligten, soweit dies vor Ort praktikabel ist,
  • Erläuterung des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten,
  • erforderlichenfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs für Unterstützungsbedürftige,
  • Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.

Vernetzung und Erfahrungsaustausch

Grundlegender Bestandteil der Konzeption ist die Vernetzung mit Institutionen außerhalb der Justiz, die dem Schutz von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere dem Opferschutz dienen. Allen Zeugenkontaktstellen stehen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner bei dem WEISSEN RING e.V., den Frauennotrufen, den Kinderschutzdiensten sowie der Polizei zur Verfügung, die insbesondere bei der Vermittlung weitergehender Hilfsangebote für besonders belastete (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen Unterstützung bieten.

Flussdiagramm: Im Zentrum befinden sich die Zeugenkontaktstellen, welche ringförmig mit der Polizei, den Frauennotrufen, den Kinderschutzdiensten, den Frauennotrufen und dem "Weisser Ring e. V." verbunden sind.
Neben diesen Ansprechpartnern bzw. -stellen verfügen die Zeugenkontaktstellen über zahlreiche Kontaktadressen weiterer Hilfs-, Unterstützungs- und Interventionsstellen.

Weitere Hilfsangebote und Kooperationen

(wie etwa das Kooperationskonzept zwischen Strafverfolgungsbehörden, anderen Behörden, Fachberatungsstellen und anderen mitbetreuenden Einrichtungen zur Verbesserung des Schutzes gefährdeter Zeuginnen und Zeugen und zur Unterstützung der Strafverfolgung in Fällen des Menschenhandels)

bleiben unberührt.

Regelmäßig vorgesehene Besprechungen der Zeugenansprechpersonen dienen dem Erfahrungsaustausch und der weiteren Optimierung des Angebots auch mit Blick auf Fortbildungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen sowie Angeboten freier Träger.

Erreichbarkeit

Die Zeugenkontaktstelle sind mit mindestens einer zu den üblichen Dienstzeiten präsenten Ansprechperson besetzt. Zudem ist regelmäßig mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt.

In allen Dienstgebäuden sowie auf den Internetseiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgen Hinweise auf die Zeugenkontaktstelle.

Ein Merkblatt informiert über die Zeugenkontaktstellen, ihre Aufgaben und Erreichbarkeit. Das Merkblatt wird in den Justizbehörden ausgelegt und ist auch als Anlage zu Zeugenladungen vorgesehen. Soweit das Merkblatt nicht beigefügt wird, enthält das Ladungsformular selbst einen Hinweis auf die Zeugenkontaktstelle und ihre Erreichbarkeit.

Die telefonischen Erreichbarkeiten der einzelnen Zeugenkontaktstellen können der nachfolgenden Liste entnommen werden.

Evaluation

Die Tätigkeit der Zeugenkontaktstellen wird nach einem Jahr evaluiert werden.

Dienstort
Behörde(n)
Rufnummern
Altenkirchen
Amtsgericht
02681 9526-210 /-220
Alzey
Amtsgericht
06731 952021
Andernach
Amtsgericht
02632 925985
Bad Bergzabern
Amtsgericht-Zweigstelle
06343  9371-19 /-23
Bad Dürkheim
Amtsgericht
06322  965-134 /-116
Bad Kreuznach
Amtsgericht
0671 708-251 /-236
Bad Kreuznach
Landgericht
0671 708-221 /-204
Bad Kreuznach
Staatsanwaltschaft
0671  708-317
Bad Kreuznach
Arbeitsgericht
0671 708-967/-970
- Rubrik Ausw. Kammern 
Bad Kreuznach
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Amtsgericht
02641 9711-27 /-57 /-28
Bad Sobernheim
Amtsgericht
06751 9313-23 /-22
Bernkastel-Kues
Amtsgericht
06531 59-173 /-168 /-166
Betzdorf
Amtsgericht
02741 927131
Bingen am Rhein 
Amtsgericht
06721 908-127 /-137
Bitburg
Amtsgericht
06561 913122
Cochem
Amtsgericht
02671 988010
Daun
Amtsgericht
06592 18414
Diez
Amtsgericht
06432 9253121

Frankenthal (Pfalz)
(gemeinsame Zeugenkontaktstelle)

Amtsgericht/ 06233 80-349
Landgericht/ 06233 80-207
Staatsanwaltschaft 06233 80-314
Germersheim
Amtsgericht
07274 952-216
Grünstadt
Amtsgericht
06359 9351-0/-35/-44/-40
Hermeskeil
Amtsgericht
06503 9149-48/-47/-49/-50
Idar-Oberstein
Amtsgericht
06781 501256
Kaiserslautern
Amtsgericht
0631 3721-601
Kaiserslautern
Landgericht 
0631 3721-125/-109
Kaiserslautern
Staatsanwaltschaft
0631 3721-282/-276
Kaiserslautern
Arbeitsgericht
0631 3721515 
Kandel
Amtsgericht
07275 985112
Koblenz
Amtsgericht
0261 10210-35/-55
Koblenz
Landgericht
0261 10217-34/-56/-55
Koblenz
Oberlandesgericht
0261 10228-37/-40
Koblenz
Staatsanwaltschaft
0261 1022075
Koblenz
Arbeitsgericht
0261 9130-57
Koblenz
Sozialgericht
0261 9130-12/-14
Koblenz
(gemeinsame Zeugenkontaktstelle)
Oberwaltungsgericht/
0261 1307-123/112
Verwaltungsgericht
Kusel
Amtsgericht
06381 914 -254/-159
Lahnstein
Amtsgericht
02621 698-125/-223/-215
Landau
(gemeinsame Zeugenkontaktstelle)
 
Amtsgericht
06341 22-326
Landgericht
Staatsanwaltschaft
Landau
Arbeitsgericht
06341 26-344/-346
- Rubrik 
 Ausw. Kammern Landau
Landstuhl
Amtsgericht
06371 931-120/-216
Linz am Rhein 
Amtsgericht
02644 9470
Ludwigshafen
Amtsgericht
0621 5616-118/-315
Ludwigshafen
Arbeitsgericht
0621 59 605-12
Mainz
Landesarbeitsgericht
06131 141-9521
Mainz
(gemeinsame Zeugenkontaktstelle 
im Dienstgebäude
Ernst-Ludwig-Platz 1)
Landessozialgericht
06131 141-5008
Arbeitsgericht
Sozialgericht
Mainz
Amtsgericht
06131 1416052
Mainz
Landgericht
06131 141-6052/-6121
Mainz
Staatsanwaltschaft
06131 141-3030
Mainz
Verwaltungsgericht
06131 141-8820
Mayen
Amtsgericht
02651 403107
Montabaur
Amtsgericht
02602 151-204/206
Neustadt 
an der Weinstraße
Amtsgericht
06321 401-322
Neustadt 
an der Weinstraße
Finanzgericht Rheinland-Pfalz
06321 401-218/-204
Neustadt 
an der Weinstraße
Verwaltungsgericht
06321 401-251/-248
Neuwied
Arbeitsgericht
02631 905-101
- Rubrik 
Ausw. Kammern Neuwied
Neuwied
Amtsgericht
02631 8999-167/-169
Pirmasens
Amtsgericht
06331 871-202/-280
Pirmasens
Arbeitsgericht
06331 871382
- Rubrik 
Ausw. Kammern Pirmasens
Prüm
Amtsgericht
06551 941120
Rockenhausen
Amtsgericht 
06361 914-159
Saarburg
Amtsgericht
06581 914915
Simmern
Amtsgericht
06761 953542
Sinzig
Amtsgericht
02642 977-417/-423
Speyer
Amtsgericht
06232 609-120
Speyer
Sozialgericht
06232 660111
St. Goar
Amtsgericht
06741 910-202/-224
Trier
Amtsgericht
0651 4661000
Trier
Landgericht 
0651 4661000
Trier
Staatsanwaltschaft
0651 4663-630/-404
Trier
Arbeitsgericht
0651 466-8020/-8019
Trier
Sozialgericht
0651 466-7213/-7215
Trier
Verwaltungsgericht
0651 466-6016
Westerburg
Amtsgericht
02663 981540
Wittlich
Amtsgericht 
06571 101304
Worms
Amtsgericht
06241 905-403/-102/-107
Zweibrücken
Amtsgericht 
06332 805170
Zweibrücken
Landgericht
06332 805-212/-242
Zweibrücken
Pfälz. Oberlandesgericht
06332 805-314
Zweibrücken
Staatsanwaltschaft
06332 805-254/-253

Die vorstehenden Informationen bieten wir Ihnen auch hier im PDF-Format zum download an.