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Startseite  >  Ministerium  >  Richterwahlausschuss

Richterwahlausschuss


Nach § 14 des rheinland-pfälzischen Landesrichtergesetzes (LRiG) entscheidet über die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Anstellung und die Beförderung einer Richterin oder eines Richters auf Lebenszeit die oder der für die Angelegenheiten der Rechtspflege zuständige Ministerin oder Minister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss.

Stimmberechtigte Mitglieder des Richterwahlausschusses sind nach § 15 LRiG:

  1. acht Abgeordnete des Landtags,
  2. eine Richterin oder ein Richter aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit als ständiges Mitglied,
  3. eine Richterin oder ein Richter des Gerichtszweigs,  für den die Wahl stattfindet,
  4. eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Richterwahlausschusses werden durch den Landtag gewählt (§ 17 LRiG).

Die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister sitzt dem Richterwahlausschuss als nicht stimmberechtigtes Mitglied vor. Die Verwaltungsgeschäfte des Richterwahlausschusses werden ebenfalls durch das zuständige Ministerium geführt (§§ 15, 16 Abs.2 LRiG). Dies ist derzeit das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Stimmberechtigte Mitglieder des Richterwahlausschusses sind: LTDrs. 16/7  und 16/8

Für das Jahr 2012 wurden folgende Sitzungstermine vereinbart:

Datum

17.01.2012

09.02.2012

15.03.2012

26.04.2012

14.06.2012

23.08.2012

20.09.2012

06.11.2012

06.12.2012