Richterwahlausschuss
Stimmberechtigte Mitglieder des Richterwahlausschusses sind nach § 15 LRiG:
- acht Abgeordnete des Landtags,
- eine Richterin oder ein Richter aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit als ständiges Mitglied,
- eine Richterin oder ein Richter des Gerichtszweigs, für den die Wahl stattfindet,
- eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Richterwahlausschusses werden durch den Landtag gewählt (§ 17 LRiG).
Die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister sitzt dem Richterwahlausschuss als nicht stimmberechtigtes Mitglied vor. Die Verwaltungsgeschäfte des Richterwahlausschusses werden ebenfalls durch das zuständige Ministerium geführt (§§ 15, 16 Abs.2 LRiG). Dies ist derzeit das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Stimmberechtigte Mitglieder des Richterwahlausschusses sind: LTDrs. 16/7 und 16/8
Für das Jahr 2012 wurden folgende Sitzungstermine vereinbart:
Datum
17.01.2012
09.02.2012
15.03.2012
26.04.2012
14.06.2012
23.08.2012
20.09.2012
06.11.2012
06.12.2012
