Wir über uns
Grußwort des Generalstaatsanwalts:
Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz!
Ich freue mich, Ihnen die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Internet vorstellen zu können. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die historische Entwicklung, den Aufbau und die Aufgaben unserer Behörde. Verlinkt finden Sie teilweise auch ausführlichere Erläuterungen zu unseren Arbeitsfeldern. Damit möchten wir es Ihnen ermöglichen, sich umfassender über die Rechtsmaterien zu informieren, mit denen wir umgehen. Sie haben die auch Möglichkeit, von unseren Seiten auf die Internetauftritte der zu unserem Bezirk gehörenden Staatsanwaltschaften zuzugreifen.
Anregungen zu unseren Internetseiten nehme ich gerne entgegen.
Erich Jung
Generalstaatsanwalt
Unsere Aufgaben:
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bildet die mittlere Ebene in der Hierarchie der Strafverfolgungsbehörden im nördlichen Rheinland-Pfalz. Ihr nachgeordnet sind die Staatsanwaltschaften in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Vorgesetzte Behörde der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz von Rheinland-Pfalz in Mainz.
Die Generalstaatsanwaltschaft beteiligt sich in von der Öffentlichkeit häufig kaum wahrgenommener Weise an vielen strafprozessualen Vorgängen in ihrem Zuständigkeitsbezirk, führt jedoch selbst regelmäßig keine Ermittlungsverfahren. Dies ist im Wesentlichen Aufgabe der nachgeordneten Staatsanwaltschaften. Wie jede Staatsanwaltschaft ist auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz streng an Recht und Gesetz gebunden und erfüllt ihre Aufgaben ohne Ansehen der betroffenen Personen. Im Gefüge der Staatsanwaltschaften hat sie folgende Aufgaben.
a) Aufsicht über die Staatsanwaltschaften:
• Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist die vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften ihres Zuständigkeitsbezirks (§ 147 Nr. 3 GVG). Dies sind die Staatsanwaltschaften in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Die Tätigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übt die Dienst- und Fachaufsicht über die genannten Staatsanwaltschaften aus. Hierzu wird sie - ebenso wie das letztlich die Verantwortung tragende Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz - durch Berichte der Staatsanwaltschaften über bedeutsame Ermittlungsverfahren und deren Verlauf unterrichtet. Dadurch kann sie prüfen, ob diese in ordnungsgemäßer Weise geführt werden.
• Ferner entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaften (z.B. § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO). Geht eine Beschwerde ein, kann auch die Staatsanwaltschaft von sich die Ermittlungen wieder aufnehmen. In diesem Fall trifft die Generalstaatsanwaltschaft keine Entscheidung. Wenn sie der Auffassung ist, eine Verfahrenseinstellung sei zu Unrecht erfolgt, ermittelt sie zumeist nicht selbst weiter, sondern hebt die Einstellung auf und beauftragt die zuständige Staatsanwaltschaft mit den erforderlichen Ermittlungen. Weist die Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung zurück, kann ein Anzeigeerstatter hiergegen unter bestimmten Umständen, über die er belehrt wird, eine gerichtliche Entscheidung durch das Oberlandesgericht beantragen (Klageerzwingungsantrag).
• Da die Generalstaatsanwaltschaft in aller Regel keine eigenen Ermittlungen vornimmt, empfiehlt es sich, Strafanzeigen und -anträge unmittelbar bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen, sofern nicht ohnehin Anzeige bei der Polizei erstattet wird.
• Über Dienstaufsichtsbeschwerden wegen eines dienstlichen Fehlverhaltens von Staatsanwälten entscheidet der jeweilige unmittelbare Vorgesetzte des Staatsanwalts. Dies ist der Leiter (Leitender Oberstaatsanwalt) der Staatsanwaltschaft, bei der der Staatsanwalt arbeitet. Der Generalstaatsanwalt wird mit solchen Dienstaufsichtsbeschwerden erst dann befasst, wenn die Entscheidung des Leitenden Oberstaatsanwalts angegriffen wird.
b) Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Koblenz:
• Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist auch die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Koblenz (vgl. § 142 Abs. 1 Nr. 2 GVG). Dort stellt sie die erforderlichen Anträge in allen Strafsachen, z.B. in Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren. Zu Beschwerden, über die das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, gibt sie Stellungnahmen ab. Auch äußert sie sich zu Haftbeschwerden und in Haftprüfungsverfahren gemäß §§ 121, 122 StPO sowie in den - eher seltenen - Verfahren über die Überprüfung von Justizverwaltungsakten (hierbei handelt es sich um Maßnahmen der Justiz zur Regelung einzelner Angelegenheiten, die nicht durch andere Rechtsbehelfe angegriffen werden können ) gemäß §§ 23 EGGVG ff.
• In Staatsschutz-Strafsachen, die der Generalbundesanwalt abgegeben hat, ist die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz für Strafverfolgung in ganz Rheinland-Pfalz sowie im Saarland zuständig.
c) Besondere Zuständigkeiten:
• Den Generalstaatsanwaltschaften sind durch verschiedene Gesetze besondere Aufgaben übertragen. Diese sind:
o Die Durchführung von Auslieferungsverfahren aufgrund ausländischer Ersuchen.
o Die Durchführung berufsgerichtlicher Ermittlungsverfahren gegen im Bezirk des Oberlandesgericht Koblenz niedergelassene Rechtsanwälte sowie die im ganzen Land Rheinland-Pfalz niedergelassenen Steuerberater.
o Die Entscheidung über Anträge auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.
o Die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz vor den Gerichten und teilweise auch außergerichtlich in so genannten Fiskalsachen. Hierbei handelt es sich um Streitigkeiten, die entstehen, weil Bürger Ansprüche im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen das Land geltend machen oder weil das Land seinerseits Zahlungen u.s.w. von Bürgern verlangt.
• Bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist auch die Zentralstelle des Landes Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte eingerichtet.
d) Verwaltungsaufgaben:
• Der Generalstaatsanwalt trägt dafür Sorge, dass die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Sachmittel gleichmäßig und sinnvoll in den ihm unterstellten Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. Er nimmt in regelmäßigen Abständen Geschäftsprüfungen bei den vier Staatsanwaltschaften des Bezirks vor, durch die kontrolliert wird, ob diese Behörden ordnungsgemäß organisiert sind und arbeiten.
• Sofern Gesetzesvorhaben oder sonst wichtige Fragen die dargestellten Aufgabenbereiche berühren, erhält der Generalstaatsanwalt vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Gelegenheit zur Stellungnahme. Hierzu legt er diesem nach Einholung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften seines Bezirks seine Auffassung dar.
Unsere Organisation:
Die Generalstaatsanwaltschaft wird durch den Generalstaatsanwalt geleitet. Ihm steht ein Leitender Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter zur Seite. Die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier nehmen der Generalstaatsanwalt und sein Vertreter wahr, wobei sie ihre Entscheidungen teilweise durch die Dezernenten der Behörde vorbereiten lassen. Bei diesen handelt es sich in der Regel um Oberstaatsanwälte, aber auch besonders erfahrene Staatsanwälte.
Ihm zugewiesene Entscheidungen zur Personal- und Sachmittelbewirtschaftung sowie in Verwaltungsangelegenheiten trifft der Generalstaatsanwalt. Die Bearbeitung und Entscheidung der übrigen von der Generalstaatsanwaltschaft zu erledigenden Vorgänge obliegt im Wesentlichen den Dezernenten.
Behördenleitung und Dezernenten werden innerhalb der Behörde von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf den Geschäftsstellen, im Schreibdienst und in der Wachtmeisterei unterstützt. Diesem Bereich steht der Geschäftsleiter der Behörde vor.
Unsere Geschichte:
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist eine relativ junge Behörde, vergleicht man ihr Alter mit dem der benachbarten Generalstaatsanwaltschaften Zweibrücken und Köln, die beide bereits auf eine mehr als 180 Jahre währende Existenz zurückblicken können. Demgegenüber entstand die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erst mit der Neuordnung der Bundesländer nach dem zweiten Weltkrieg und der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz 1946.
Auch wenn die eigentliche Geschichte der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz daher nur kurz ist, lohnt es sich, einen Blick auf ihre Vorgeschichte zu werfen. Diese beginnt mit der französischen Annektion der linksrheinischen deutschen Gebiete nach dem Frieden von Lunéville 1801. Hierdurch war es möglich, 1811 das französische Strafgesetzbuch (Code pénal) sowie die französische Strafprozessordnung (Code d´instruction) einzuführen und den bis dahin geltenden Inquisitionsprozess, in dem Ankläger und Richter ein und dieselbe Person waren, abzulösen. Das neue und für die damalige Zeit sehr moderne Strafrechtssystem entsprach den französischen Vorstellungen von Menschenrechten und Demokratie und sah bereits die Anwendung gleichen materiellen und verfahrensmäßigen Rechts für alle, die Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens und die Einrichtung von Schwurgerichten vor. Im Gefolge dieser Reformen wurde auch der Staatsprokurator als Vorläufer der späteren Staatsanwaltschaften aus Frankreich übernommen. Erfreulicherweise wurden in den linkrheinischen Gebieten diese Errungenschaften französischer Besetzung nach ihrem Ende und der Gründung der preußischen Rheinprovinz nicht aufgegeben, sondern aufgrund königlich-preußischer Kabinettsordre von 1818 beibehalten. 1820 wurde in Koblenz ein dem damaligen Rheinischen Appellationsgericht in Köln unterstelltes Landgericht sowie ein "Öffentliches Ministerium" als Vorläufer der heutigen Staatsanwaltschaft errichtet. Deren Zuständigkeit beschränkte sich - anders als heute - angesichts der dargestellten historischen Entwicklung allerdings zunächst auf die linksrheinischen Gebiete. Erst mit der Verabschiedung der Reichsjustizgesetze von 1879 war auch für die preußische Rheinprovinz die Entwicklung vom "Ministre public" französischer Prägung zur deutschen Staatsanwaltschaft abgeschlossen.
Die Notwendigkeit der Gründung eines "eigenen" Oberlandesgerichts nebst Generalstaatsanwaltschaft ergab sich erst nach dem Ende der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft von 1933 bis 1945 und der mit der Kapitulation einhergehenden Neuordnung der deutschen Länder sowie der Auflösung Preußens. Für das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Köln - in der britischen Besatzungszone gelegen - bedeutete dies den Verlust der in der französischen Besatzungszone befindlichen Landgerichtsbezirke Koblenz und Trier. Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wurden am 27. November 1946 feierlich eröffnet. Die Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft haben sich in rechtlicher Hinsicht seit ihrer Gründung kaum verändert, sieht man davon ab, dass ihnen zeitweise auch die Aufsicht über die Verwaltung der Justizvollzugsanstalten übertragen war, die heute unmittelbar durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz wahrgenommen wird. Allerdings ist der Geschäftsanfall ständig gewachsen und gesellschaftliche Veränderungen haben zu erhöhten Sensibilitäten in Bezug auf bestimmte Kriminalitätsfelder geführt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang Strafvorschriften zum Schutz der Umwelt, zum Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung oder zur Verhinderung der Korruption.
Als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz waren und sind seit der Gründung tätig:
Landgerichtsdirektor Hubert Hermans (1946/47)
Oberstaatsanwalt Dr. Georg Augustin (1947/48)
Generalstaatsanwalt Leopold Morbach (1949 - 1963)
Generalstaatsanwalt Norbert Itschert (1964 - 1973)
Generalstaatsanwalt Dr. Hans-Joachim Ulrich (1973 - 1991)
Generalstaatsanwalt Heinrich Gauf (1991 - 1996)
Generalstaatsanwalt Norbert Weise (1996 - 2008)
Generalstaatsanwalt Erich Jung (seit 2008)
Als ständige Vertreter des Generalstaatsanwalts waren und sind seit Gründung eingesetzt:
Oberstaatsanwalt Dr. Hubert Töller (1949 - 1952)
Leitender Oberstaatsanwalt Werner Augustin (1964 - 1970)
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Walter van Bentum (1970 - 1977)
Leitender Oberstaatsanwalt Heinz Hammen (1977/78)
Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Otto (1978 - 1995)
Leitender Oberstaatsanwalt Karl-Rudolf Winkler (1995 - 2008)
Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse (seit 2008)
