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Wir über uns


Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Mainz ist für alle Strafsachen im Landgerichtsbezirk Mainz zuständig. Dieser umfasst neben den Städten Mainz und Worms die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms; darin liegen vier Amtsgerichte (Alzey, Bingen, Mainz und Worms). Insgesamt wohnen in dem Bezirk ca. 580.000 Personen.

Verfahren

Bei der Staatsanwaltschaft Mainz sind jährlich etwa 37.000 Verfahren gegen bekannte und 27.000 Verfahren gegen unbekannte Täter zu bearbeiten.
Besonderer Schwerpunkt bildet neben der Verfolgung von typischen Erscheinungsformen der Krimalität in einer mittleren Großstadt auch die Bearbeitung von Medienverfahren, die im Hinblick darauf anfallen, dass in Mainz Fernseh- und Rundfunkanstalten ansässig sind.

Personal
 
Die Behörde hat ca.120 Mitarbeiter, darunter neben: 
    • dem Leitenden Oberstaatsanwalt
    • 6 Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter
    • 29 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
    • 9 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte
    • 9 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie
    • 2 Gerichtshelfer