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Wir über uns


Die Behörde befindet sich im 3. und 4. Obergeschoss und ist wegen gleitender Arbeitszeit wie folgt erreichbar:

Mo. - Do.:  09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr u. Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr


Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Trier ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Trier zuständig. Dieser umfaßt neben der Stadt Trier die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun und Trier-Saarburg; darin liegen 8 Amtsgerichte. Insgesamt wohnen in dem Bezirk 508.426 Personen.
Für die Strafvollstreckung nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft ebenfalls zuständig. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Gnadensachen.

Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Trier hat jährlich etwa 32.000 Verfahren gegen bekannte und 17.000 gegen unbekannte Täter zu bearbeiten. Besonderer Schwerpunkt bildet die durch Grenznähe begünstigte Kriminalität wie Betäubungsmittelsachen und sonstige Erscheinungsformen der durch international operierende Täter verursachten Schwerkriminalität.