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Wir über uns


Die Behörde ist wegen gleitender Arbeitszeit erreichbar:

Mo - Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Fr: 09:00 - 13.00 Uhr

Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nimmt die einer Staatsanwaltschaft zugewiesenen Aufgaben im Landgerichtsbezirk Zweibrücken wahr. Dieser umfasst eine Fläche von 1294 Quadratkilometern mit derzeit 256296 Einwohnern. In dem Bezirk liegen 3 Amtsgerichte. In Staatsschutzsachen ist die Staatsanwaltschaft Zweibrücken für den gesamten Bereich des Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken zuständig. 
Als Spezialgebiete sind Umweltschutzsachen, Verkehrs-, Jugend-, Sexualstrafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen sowie politische und Pressestrafsachen und die Bearbeitung von Fällen organisierter Kriminalität bei den einzelnen Abteilungen konzentriert. Weitere Sonderaufgaben, wie etwa der Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten sind ebenfalls einzelnen Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten zugewiesen. 
Die Strafvollstreckung nach rechtskräftigem Abschluß eines Strafverfahrens obliegt den Bediensteten der Vollstreckungsabteilung. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Gnadensachen. 
Die allgemeinen Strafsachen - zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Raub, aber auch Tötungsdelikte - sind nach Amtsgerichtsbezirken verteilt.

Personal

Bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken sind derzeit 50 Personen beschäftigt, darunter etwa zur Hälfte Frauen.

Im höheren Dienst sind neben dem

  • Leitenden Oberstaatsanwalt

  • 2 Oberstaatsanwälte

  • 12 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig.

Weiter sind bei der Behörde beschäftigt: 

  • 4 Amtsanwälte,

  • 4 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,

  • 1 Gerichtshelferin und 1 Gerichtshelfer sowie

  • 25 Beamtinnen und Beamte und Justizbeschäftigte im Servicebereich.