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Zeugenkontaktstelle


Die Aufgaben der Zeugenkontaktstelle umfassen im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Vernehmungsterminen bei der Staatsanwaltschaft. Oberste Maxime für die Tätigkeit der Kontaktstelle ist es dabei stets, auf Bedürfnisse und Sorgen der Zeuginnen und Zeugen einzugehen, ohne sie hinsichtlich ihrer Aussage zu beeinflussen.

Die Hilfestellung kann sich insbesondere erstrecken auf

  • Fragen im Zusammenhang mit der Ladung (z.B. An- und Rückreise,  Orientierung im Justizgebäude, Entschädigung, Rechte und Pflichten)
  • Fragen im Zusammenhang mit dem formalen Ablauf des Verfahrens
  • Fragen betreffend Hilfsangebote durch Hilfsorganisationen im Bedarfsfall
  • Vermittlung von Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen nach den Erfordernissen des Einzelfalles
  • Organisation von Hilfestellungen für gebrechliche oder körperbehinderte Personen sowie Kindern im Rahmen des vor Ort möglichen
  • Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern � ohne Rechtsberatung


Die Aufgaben der Zeugenkontaktstelle bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken werden wahrgenommen von:

Justizamtmann Peter Staab, Zimmer Nr. 261; Tel. 06332 805254
Justizbeschäftigte Gerda Heber, Zimmer Nr. 260, Tel. 06332 805252.

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr.