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Startseite  >  Verbraucherschutz  >  Lebensmittel- und Bedarfs- gegenständeüberwachung

Lebensmittelüberwachung


Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, indem wir darauf hinwirken, dass die Hersteller von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und die geltenden rechtlichen Vorschriften einhalten.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kümmert sich aber nicht nur um Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Eier, Milch sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse, sondern auch um Backwaren, Obst, Gemüse, bestimmte Getränke, neuartige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel.

Außerdem werden kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände untersucht. Bedarfsgegenstände sind all die Gegenstände, die in intensivem Kontakt mit Lebensmitteln und Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen und von denen bei bestimmungsmäßigem Gebrauch keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen darf. Hierzu gehören z. B. Lebensmittelverpackungen, Kleidungsstücke und Spielwaren.

Warnungen:

Auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung.de informieren die Länder und der Bund über aktuelle Rückrufe zu Lebensmitteln.

Im Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz mit seinen Instituten in Koblenz, Mainz, Speyer, Landau und Trier sind die Bereiche Lebensmittelchemie, Medizin und Veterinärmedizin sowie die Aufsicht über den Verwaltungsvollzug im Land für einen effektiven Verbraucherschutz zusammengefasst. Hier werden die amtlichen Untersuchungen durchgeführt und deren Ergebnisse bewertet. Die Befunde werden an die für die Überwachung örtlich zuständigen Lebensmittel- und Gesundheitsbehörden übermittelt. Diese ergreifen die erforderlichen Maßnahmen.

Schließlich gehört zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung auch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung.

Insoweit bestehen Berührungspunkte zu dem zweiten, in der heutigen Zeit mittlerweile ebenso wichtigen Bereich des Verbraucherschutzes.