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Getränke


Nicht nur über das im Haushalt bei der Herstellung von Kaffee und Tee verwendete Trinkwasser, sondern auch über Fruchtsäfte, Erfrischungsgetränke wie z.B. Limonaden und über natürliches Mineralwasser decken wir einen erheblichen Teil unseres Flüssigkeitsbedarfes.

Für natürliches Mineralwasser existiert ein besonderes Anerkennungsverfahren.

Die Gewinnung und das Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser sind europa- und bundesrechtlich in einer Richtlinie und in der Mineral- und Tafelwasserverordnung geregelt. Natürliches Mineralwasser hat danach seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und muss von ursprünglicher Reinheit sein.

Daneben gibt es "Quellwasser" und "Tafelwasser". "Quellwasser" muss ebenfalls aus einer Quelle stammen, eine amtliche Anerkennung ist jedoch nicht erforderlich. Tafelwässern können bestimmte Mineralstoffverbindungen zugesetzt werden. Rund 60 rheinland-pfälzische amtlich anerkannte Mineralwässer sorgen für ein reichhaltiges Angebot.

Wie der Name sagt, handelt es sich bei Fruchtsäften um den aus Früchten gewonnenen Saft. Die Verwendung von Wasser ist nur zulässig bei der Rückverdünnung von Konzentraten, wobei allerdings nur so viel Wasser zugesetzt werden darf, wie bei der Herstellung des Konzentrates entfernt wurde.

Hingegen liegt der Mindestsaftgehalt bei Fruchtnektaren je nach Fruchtart zwischen 25 und 50 %. Niedrig ist er bei sehr säure- bzw. aromareichen Früchten, wie bei der schwarzen Johannisbeere, Sauerkirsche oder Maracuja, während höhere Anteile bei Apfel-, Birnen- und Orangennektaren erreicht werden. Außerdem ist der Zusatz von Zucker und in bestimmten Fällen von Zitronensäure erlaubt.

Mit weiter abfallendem Fruchtsaftanteil folgt als nächstes die Katergorie der Fruchtsaftgetränke. Hier liegen die Mindestsaftgehalte je nach Fruchtart zwischen 6 und 30 %. Bei Fruchtsaftgetränken aus Kernobst darf Zitronensäure und Weinsäure zugesetzt werden.

Limonaden werden aus Wasser, Zucker, Säuren und natürlichen Aromastoffen hergestellt. Auch Fruchtsäfte können in Anteilen zwischen 3 und 15 % zugesetzt werden. Bei den jeweiligen "light"-Versionen wird Zucker durch kalorienarme Süßstoffe ersetzt.

Brausen gleichen von der Grundrezeptur den Limonaden, dürfen aber weitere Zusatzstoffe wie z.B. künstliche Aromastoffe enthalten.